Inszenierung mit Drohnen

Wo und wie man Drohnen nicht einsetzen darf

Für die Inszenierung von Veranstaltungen mit Hilfe von Drohnen gibt es zahlreiche kreative Ideen. Nicht alle davon können jedoch gefahrlos umgesetzt werden. Besonders in Deutschland gibt es strenge Auflagen und Reglementierungen für den Einsatz von Drohnen…

Unmanned aerial vehicles circle in a protected area of Intel’s display space. Built with Intel RealSense technology, the drones are able to avoid collisions. Intel CEO Brian Krzanich demonstrated the Yuneec Typhoon H with Intel RealSense technology during his keynote address at the International Consumer Electronics Show. The drones were on display Wednesday, Jan. 6, 2016, in Intel’s display area at the 2016 International Consumer Electronics Show. CES, the leading forum for the world’s consumer technology leaders, runs Jan. 5-9, 2016, in Las Vegas. (Credit: Intel Corp./Walden Kirsch)
Auch indoor lassen sich Drohnen einsetzen – vorausgesetzt, die Sicherheitsauflagen werden eingehalten und die Location erlaubt es. (Bild: Intel Corporation)

In Deutschland gibt es einige Bestimmungen, die den Gebrauch von Drohnen einschränken: So darf beispielsweise ohne eine entsprechende Sondergenehmigung nur im unkontrollierten Luftraum geflogen werden, der in einer Höhe von 762 Metern über dem Boden endet. Diese Höhe wird in Ausnahmefällen noch weiter beschränkt, beispielsweise in der Nähe von Kontrollzonen wie Flugplätzen.

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Die Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Flugsystemen ist innerhalb eines Abstandes von 1,5 Kilometern zu Flughäfen sogar gänzlich verboten. Außerhalb dieses Abstandes benötigt jedes Flugobjekt, das in die Kontrollzone einfliegt, zudem eine Freigabe der Flugsicherung. Die Kontrollzone umfasst den Luftbereich um Flughäfen mit hohem Verkehrsaufkommen und kann bis zu 15 Kilometer breit und 35 Kilometer lang sein.

Für einige Modelle hat die Deutsche Flugsicherung (DFS) seit dem 1. Juni 2015 jedoch Ausnahmen erteilt: Eine grundsätzliche Erlaubnis gilt für Flugmodelle bis fünf Kilo Gesamtgewicht und einer Flughöhe von maximal 30 Metern sowie für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilogramm und einer Flughöhe von 50 Metern als erteilt.

Darüber hinaus darf ein Drohnenflug nur in direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden: Technische Hilfsmittel, die die Sicht erweitern, so wie Ferngläser, On-Board-Kameras, Nachtsichtgeräte, fallen dabei nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite. Solange die Drohne sich in der Luft befindet, muss der Verkehr im Luftraum zudem immer durch den Steuerer selbst oder eine zweite Person, die mit diesem in Kontakt steht, beobachtet werden. Bemanntem Flugverkehr ist im Notfall selbstverständlich auszuweichen.

Flugverbot über Menschenmengen

Besonders interessant für die Eventbranche ist jedoch folgende Reglementierung: Grundsätzlich gilt, dass über Menschenmengen, Krankenhäusern, Kraftwerken und militärischen Objekten nicht geflogen werden darf. Diese Bestimmung schränkt die Nutzung von Drohnen auf Events in Deutschland leider stark ein und unterbindet viele kreative Ideen bereits im Ansatz. Beim Einsatz von Drohnen auf Veranstaltungen sollte deshalb darauf geachtet werden, dass sich die Drohnen außerhalb eines Gebietes befinden, auf dem sich Menschen aufhalten – es sei denn, man möchte die Drohne nicht mithilfe von Seil- und Drahtkonstruktionen über dem Veranstaltungsgelände schweben lassen.

> Mit dem Schutz von Veranstaltungen durch Drohnenangriffe beschäftigt sich das Forschungsprojekt ArGus. Hier erhalten Sie einen umfangreichen Einblick in das Thema.

Kurz-Interview von Andreas Horbelt mit Chris Bruckmayr, Senior Producer der Ars Electronica Spaxels (abgeleitet von space elements), aus dem Jahr 2016

Chris Bruckmayr
Chris Bruckmayr (Bild: Martin Hieslmair)

Das Bild des Intel-Logos, das 2015 von einhundert Drohnen in den nächtlichen Himmel über Ahrenlohe geschrieben wurde, ging um die Welt. Und bescherte den Machern einen Eintrag im „Guinness-Buch der Rekorde“. Möglich gemacht hat es die Linzer Ars Electronica mit ihren „Spaxels“.

Wie komplex ist so ein Projekt?

Chris Bruckmayr: Die Vorbereitungen für das Intel-Projekt haben insgesamt über ein Jahr gedauert. Solche Projekte sind sehr aufwändig. Wir sind noch ein Stück davon entfernt, das „out of the box“ anzubieten.

Worin liegen die wesentlichen Herausforderungen so eines Projekts?

Bruckmayr: Da ist zum einen die schlichte Komplexität der Steuerung. Einhundert Drohnen auf einmal zu steuern, ist sehr schwierig. Wir haben über die Jahre mit sehr viel Aufwand eine eigene Steuerung entwickelt, die laufend weiterentwickelt wird. Dazu kommt die technische Verlässlichkeit: Aktuell haben wir pro Drohne maximal zehn Minuten Flugzeit. Und dann ist es auch gar nicht so einfach, Fluggenehmigungen für so viele Drohnen zu bekommen. Da gibt es sehr viele Einschränkungen, wir dürfen z. B. nicht über Publikum fliegen.

An even 100 drones took to the air over Tornesch, Germany, on th(Bild: Intel Corporation)

Und jenseits der Technik?

Bruckmayr: Wir sind Medienkünstler. Wir wollen eine eigene künstlerische Sprache für die Drohnen entwickeln. Das treibt uns an. Was funktioniert, was nicht? Was sieht gut aus, was nicht? Man muss sehr komplex denken und arbeiten, da stehen wir immer noch am Anfang … Die Leute sagen oft: Das ist die Zukunft des Feuerwerks. Aber das ist Quatsch. Die Spaxels sind viel zurückhaltender und poetischer.

Und was bringt die Zukunft?

Bruckmayr: Wir haben von mehreren Initiativen gehört, die versuchen wollen, Drohnen für täglich wiederkehrende Shows einzusetzen, darunter ein prominenter Entertainmentkonzern aus den USA. Wir halten das aktuell für eine große Herausforderung, die sich aber wohl bei einem ausreichend großen Invest lösen ließe. Sicherheitsfragen werden hier wohl das größte Hindernis darstellen. Aber warten wir es ab. Die Zukunft wird noch diese und jene Überraschung bringen, wir arbeiten schließlich auch an einigen.

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