Im Zwiespalt zwischen sicherem und kreativem Arbeiten

Kreativität und Arbeitssicherheit – ein Konflikt?

Für manchen in unserer Branche sind die Worte Kreativität und Arbeitssicherheit die weitest voneinander entfernt liegenden Galaxien in unserem Universum. Dass das nicht so sein muss, erklärt Falco Zanini, EVENT PARTNER-Autor und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

IEC Meeting 2016
Knifflig: Die schwebende Bühne beim IEC Meeting (Bild: Falco Zanini)

Wenn ich von meinen Qualifikationen im Arbeitsschutz spreche, ob Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter oder anderen, spüre ich häufig Vorurteile in Richtung „Vorschriften sind langweilig“ oder „das behindert doch alles bei der Kunst und der Arbeit“. Oft scheinen die Gesprächspartner mich oder meine Kollegen dann mit einem weißen Kittel und einer Lupe vor ihrem inneren Auge zu sehen, wie ich spaßbefreit über die Baustelle laufe und den Beteiligten das Leben schwermachen. Doch ist das wirklich so? Will „der Arbeitsschutz“ nur die Kreativität töten? Ganz im Gegenteil: Arbeitsschützer sorgen – im besten Fall mit Augenmaß – dafür, dass die Sicherheit und die Gesundheit aller Beteiligten im Mittelpunkt allen technischen und künstlerischen Handelns stehen. Damit tragen Arbeitsschützer dazu bei, dass jede Veranstaltung zu einem Erfolg ohne Zwischenfälle wird. Nachfolgend sollen einige Beispiele dazu anregen, „den Arbeitsschutz“ frühzeitig in alle Planungen einzubeziehen.

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Den schriftlichen Beweis erbringen

Ein Negativbeispiel war eine zu spät begonnene Koordination bei einem großen Messestand, bei dem unter anderem drei Tage lang die auszustellenden Maschinen mit zwei Kränen abgeladen und positioniert wurden. Am Tag nach den Kraneinsätzen begann der Stahlbauer eine komplizierte und schwere Konstruktion aufzubauen, bei dem ein 16 Tonnen schwerer Stahlrahmen aus Doppel-T-Trägern angehoben werden musste, um Stützen darunter zu setzen. Der Stahlbauer hatte sehr kreativ geplant, mit zwölf Elektrohubwagen, die rund um das runde Teil positioniert werden sollten, um das Teil ca. 4m anzuheben. Dieses Vorhaben wurde rechtzeitig erkannt und untersagt. Ein Personenschaden wäre sehr wahrscheinlich gewesen, da zwölf Personen niemals synchron die zwölf Hubwagen hätten bedienen können. Das Stahl auf Stahl gelegte Teil hätte verrutschen und dann fallen können. Bei frühzeitiger Information wäre es möglich gewesen, die Kräne mitzubenutzen. So konnten die Arbeiten erst am nächsten Tag mit drei extra bestellten Staplern der Messe fortgesetzt werden.

Deutlich näher am Künstler befinden wir uns beim Thema Bühne und vielfältige Gefahren rund um den Auftritt. Die nicht gesicherte Bühnenkante, Podeste auf der Bühne oder andere Stolperfallen stellen eine permanente Sturz- und Absturzgefährdung für Künstler und andere Mitwirkende dar. Die meisten Kollegen werden nun entgegnen, dass ja alle Personen auf der Bühne „eingewiesen“ sind oder gar „wissen, was sie tun“. Doch genau an der Stelle sollte die Gegenfrage erlaubt sein, ob das wirklich so ist. Wurden die Personen wirklich aktiv in den Gefahren unterwiesen, die mit der Bühne verbunden sind? Gibt es ein Dokument, das von den Auftretenden unterschrieben wurde? Denn sollte es einen Schaden geben, wird mit Sicherheit nach einem Dokument mit einer Unterschrift gefragt werden. Das beginnt im Kleinen beim Freizeit-Damenchor, der im Advent auf einer unbekannten Bühne im Bürgerhaus auftritt und geht hinauf bis zu Weltstars.

Der Autor dieses Artikels betreute die Arbeitsschutz-Koordination für die Weltpremiere einer deutschen Luxuslimousine, bei der ein weiblicher Gesangsstar aus den USA auftreten sollte. Selbstverständlich wurde auch für diese Dame und ihren Auftritt eine Extra-Unterweisung, bzw. in Englisch eine „Induction“, angefertigt. Anfängliche Bedenken konnte der Autor ausräumen mit dem Hinweis auf „Liability“, bei der im Falle eines verunfallten US-Bürgers auf einmal ganz besonders hohe Schadensersatzsummen im Raum stehen würden. Die Induction wurde dann vom Manager der Dame durchgeführt.

Wie in den Beispielen schon häufiger erwähnt, ist es für ordentliche und im Ernstfall nachweisbare Bemühungen im Arbeitsschutz zwingend erforderlich, nicht einfach von Gegebenheiten auszugehen, das Beste anzunehmen oder zu glauben, dass alle „eigentlich“ alles wissen. Im Gegenteil besteht Schriftzwang getreu dem deutschen Leitspruch „Wer schreibt, der bleibt!“.

Verhaltensregeln und Evakuierungskonzepte planen

Ein besonders schönes Beispiel für die Mischung von Kreativität, Verantwortungsbewusstsein und Arbeitsschutz stellt die bereits in diesem Magazin besprochene Flugbühne anlässlich der Eröffnungsveranstaltung des IEC-General Meeting letztes Jahr in Frankfurt dar. Die Aufgabe bestand darin eine Runde Bühne in der Festhalle zu „fliegen“. Diese wurde aus Traversen und anderen Materialien zusammengebaut und sollte an vier Punkten an Drahtseilen aufgehängt ca. acht Meter hoch befördert werden, während sich darauf der Moderator, ein Kameramann sowie die Vorstände der veranstaltenden Organisationen befanden, um Interviews zu führen.

Bühnenbau am Kölner Dom
Bühnenbau am Kölner Dom (Bild: Falco Zanini)

Die Aufgabe bestand neben der technisch sicheren und regelkonformen Umsetzung auch darin, sich Gedanken über die Sicherheit der Personen auf der Bühne zu machen. Hierzu wurden Geländerhöhen bestimmt, Sicherheitsabstände zur Kante festgelegt und Positionen für die Sitzelemente abgestimmt. Es wurden Probefahrten mit und ohne Test-Personen durchgeführt, um das Verhalten der Bühne zu testen. Daraufhin wurden Verhaltensregeln und ein Evakuierungskonzept extra für die Bühne besprochen und aufgestellt. Zu guter Letzt erstellte der Autor eine Gefährdungsbeurteilung und daraus resultierend eine Unterweisungsvorlage in Deutsch und Englisch. Die eigentlichen „Mitreisenden“ durften dann nach der Unterweisung zunächst eine Probefahrt zum Eingewöhnen absolvieren – die auch nötig war, denn die leichten Pendelbewegungen der Konstruktion waren sicher nicht jedermanns Sache, schon gar nicht ohne Übung.

Unterweisungspapiere ansprechend aufbereiten

Damit der Wille des für den Arbeitsschutz Verantwortlichen – dies ist immer „der Unternehmer“, bzw. „der Arbeitgeber“ – auch gehört, besser noch gelesen und dann befolgt wird, sollte auch auf die Gestaltung der Dokumente im Arbeitsschutz eine gehörige Portion Kreativität verwendet werden. So hat sich der Autor vor vielen Jahren in England inspirieren lassen und verwendet als deutlich sichtbaren Hinweis ein sogenanntes Kombischild, auf dem im Format A3 quer die wesentlichen Gefahren, Gebote und Verbote mittels Symbol und Kurztext genannt werden. Sicher hat schon der ein oder andere diese Schilder gesehen, denn so mancher Kollege hat gerne das Original-Muster übernommen (ohne Erlaubnis). Ebenso sollten Unterweisungen und Fremdfirmeneinweisungen nicht aus einer Bleiwüste bestehen, sondern optisch ansprechend, farbig und mit Symbolen und leicht gegliedert aufgebaut sein. Diese können dann auch gerne zusätzlich am Produktionsort aufgehängt werden, damit sie wirklich keiner übersieht.

An dieser Stelle besteht die Hoffnung, dass praxisgerechte und branchennahe Lösungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zukunft vermehrt in der Eventbranche umgesetzt werden und auch den ihnen zustehenden Platz in echter Compliance finden.

 


 

Den Stand des Arbeitsschutzes prüfen

Für alle Akteure, die für ihre Firma oder Organisation einmal selber auf einfache Weise den Stand des Arbeitsschutzes prüfen wollen, gibt es einige gut gemachte und aussagekräftige Anwendungen und APPs online erhältlich.

Selbstcheck: http://www.gda-orgacheck.de

Der VBG-Praxis Check https://play.google.com/store/apps/details?id=de.vbg.uvs.kpzapp auch im APP Store erhältlich

Branchennahe Fachkräfte für Arbeitssicherheit: http://www.vplt.org/wiki/handlungsempfehlung-arbeits-und-gesundheitsschutz-der-vat

 


 

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