Regelwerke, Arbeitsschutzmanagementsystem und betriebliche Gesundheitsförderung

Arbeitssicherheit auf Events und im Betrieb

Regelwerke, Arbeitsschutzmanagementsystem und betriebliche Gesundheitsförderung – sperrige Begriffe, mit denen man sich ungern freiwillig auseinander setzt. Unser Autor Falco Zanini zeigt jedoch auf, wie man das Thema (Arbeits-)Sicherheit für positive Effekte im Unternehmen umnutzen kann.

Ordner Arbeitsschutz
(Bild: Rainer Sturm/pixelio.de)

Im letzten Jahr habe ich selbst mein 35-jähriges Branchenjubiläum gefeiert. Ich fing 1980 an, wie die meisten: Ich war jung und brauchte das Geld und dazu machte es einen Riesenspaß. Sicherheitsschuh war ein Fremdwort, die Hammondorgel wurde im Winter zu dritt gehoben und es knackste in meinem Rücken. Bis vor kurzem hatte ich immer wieder, immer noch, damit zu tun. Beim Open-air wurde ich beinahe von einem außer Kontrolle geratenen Bühnendach in zwei Hälften geteilt. Ein extrem bekannter Eventcaterer hatte extrem mieses Crewfutter zubereitet und uns wurde extrem schlecht, während beim erlesenen Publikum die Canapées gereicht wurden. In 20 Meter Höhe beim Bühnenbau ohne Gurt oder Helm bekam ich einen Gerüstriegel auf den Kopf und konnte den Riegel, den ich in der Hand hatte, noch geordnet nach unten geben, statt ihn loszulassen. Und so weiter. Daraus zog ich jedes Mal meine Lehren. Mittlerweile kenne ich auch die Vorschriften und Regeln, die bei Befolgen die geschilderten Erlebnisse verhindert hätten.

Anzeige

Deutsche Regelwerke sind Vorbild für andere Länder

Für einen nicht unbedeutenden Teil der einzelnen Selbstständigen und kleinen und mittleren Unternehmen der Branche wird der Begriff „Vorschrift“ direkt mit „Hindernis“ oder „Belastung“ gleichgesetzt. Oft wird dann ein beliebiges Land aus Europa genommen und die Behauptung aufgestellt, dort gäbe es weniger Vorschriften und es wäre ja deswegen alles leichter. Stimmt! In den meisten EU-Ländern gibt es weniger Regelwerk. Dabei stammen die meisten Vorschriften aus Vorgaben der EU.

Wir hier in Deutschland gehen jedoch noch einen Schritt weiter und ergänzen die Pflicht = EU-Richtlinie um die Kür in Form von weiterer Detaillierung wie z. B. das Regelwerk der Berufsgenossenschaften. Damit hat jeder Unternehmer und Arbeitgeber bzw. Adressat der Vorschriften die Möglichkeit, ganz konkret nachzuschlagen, wenn er beispielsweise wissen möchte, wie dick ein Sicherungsseil für eine 40 kg schwere Lampe sein muss. Er wird fündig und so er sich daran hält, befindet er sich auf der sicheren Seite. Diese Information gibt es in den Regelwerken der anderen Länder nicht. Also können wir die Kür im deutschen Regelwerk als wertvolle Information und Handlungshilfe zu Rate ziehen und uns sicher sein. In schweizerischen Handlungshilfen zu den dortigen Vorschriften wird übrigens per klickbarem Link direkt auf deutsche Vorschriften verwiesen.

Zwischenfazit kann also sein, dass ich als Unternehmer in Deutschland auf der sicheren Seite bin, wenn ich mich an das Regelwerk halte. Halte ich mich an das Regelwerk und arbeite die damit verbundenen Kosten in meine Kalkulation ein, kann ich relativ sicher sein, dass mein Unternehmen viele Jubiläen erleben wird. Dazu gehört natürlich auch, das Ohr ständig am Markt, am Kunden und auch am Mitarbeiter zu haben. Denn nur wer hört, wird auch verstehen. Nur wer sich bewegt, wird weiterkommen. Es sollte auch erwähnt werden, dass mit dem Befolgen des guten alten Regelwerkes bereits ein guter Teil von Compliance und Sustainability abgehakt werden kann. Ganz ohne schicke Labels.

Die Kür oder das Arbeitsschutzmanagementsystem

Wo beginnt für ein Unternehmen in Deutschland die Kür, der freiwillige Teil, das Sahnehäubchen zum verantwortlichen und vorausschauenden Unternehmerhandeln im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz? Was kommt noch, wenn der Unternehmer einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt hat, die Gefährdungsbeurteilungen durchführte und Maßnahmen ableitete, seine Mitarbeiter unterweist und die Arbeitsmittel regelmäßig prüft? Er könnte ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) einführen und dieses von seiner Berufsgenossenschaft auditieren und zertifizieren lassen. Damit bekommt er ein offizielles Label für drei Jahre. Manche Berufsgenossenschaften bezuschussen eine Re-Zertifizierung. In Bayern unterstützt der Freistaat eine Auditierung nach dem dort gültigen OHRIS-System mit bis zu 5.000 Euro.

Apfel
(Bild: Gabriela Neumeier/pixelio.de)

Eine andere Möglichkeit besteht darin, an einem eventuell existierenden Prämiensystem der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse teilzunehmen. Teilweise werden Zuschüsse zu jährlich festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen gezahlt oder ein gut geführter Arbeitsschutz belohnt. Mit einem AMS nach dem nationalen Leitfaden ist zudem bereits der Arbeitsschutzteil einer großen Zertifizierung abgedeckt.

Ausführliche Erfassung psychischer Belastungen

Eine andere gute Möglichkeit, die Stimme und Stimmung der Mitarbeiter einzufangen, besteht darin, eine ausführliche Erfassung der psychischen Belastungen im Unternehmen durchzuführen. Dies ist bereits seit einigen Jahren gesetzliche Pflicht, doch noch nicht zu allen Geschäftsleitern durchgedrungen. Zum Thema wurden bereits mehrere gute Handlungshilfen herausgegeben und zur Erfassung bietet sich u. a. ein Fragebogen-Verfahren mit anschließendem Workshop an. In der Praxis stößt das Thema Psyche immer noch unangenehm auf und häufig sperren sich Unternehmensleitungen dafür.

Erfahrungsgemäß wird mit einer ordentlichen Bearbeitung des Themas nicht nur einiges aufgewühlt, sondern richtig genutzt kann es ein Unternehmen weiterführen. Blockaden und tiefsitzende Probleme können aufgedeckt werden, bevor die Mitarbeiter reihenweise für längere Zeit ausfallen oder abwandern. Sollte es solche Erscheinungen in der Firma bereits geben, können die materiellen oder personellen Ursachen schnell identifiziert und verändert werden.

Betriebliche Gesundheitsförderung proaktiv und staatlich gefördert

Für Firmen, die bereits mit häufigen und teilweise mehrwöchigen krankheitsbedingten Abwesenheiten einzelner Mitarbeiter zu kämpfen haben, steht das Thema Wiedereingliederung auf dem Plan. Für Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ist eine Wiedereingliederung in einem geordneten Verfahren (z. B. Hamburger Modell) vorgeschrieben. Hierfür ist es erforderlich, dass der Mitarbeiter frühzeitig angesprochen und mit ihm und der Unterstützung von Betriebsrat und Betriebsarzt ein Plan zur stufenweisen Wiedereingliederung in den Betrieb vereinbart wird. Gegebenenfalls kann es sogar zur Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz im Unternehmen führen.

Damit es gar nicht so weit kommt, kann ein Unternehmen proaktiv tätig werden und eine betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) einführen und anbieten. Der Staat hat die Wichtigkeit erkannt und fördert Maßnahmen für die Mitarbeitergesundheit mit bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr. Hier werden Maßnahmen wie Bewegungsprogramme, Ernährungsangebote, Suchtprävention oder Stressbewältigung steuerbefreit nach §3, Nr. 34 Einkommensteuergesetz: „Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeit – gebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung …“ Hier befindet sich ein Unternehmen bereits im Bereich der Corporate Social Responsibilty (CSR).

Alle möglichen Einzelmaßnahmen der Gesundheitsförderung, des Arbeitsschutzes, des Eingliederungsmanagements oder z. B. einer gesunden Kantinenverpflegung können über ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) zusammengefasst und strukturiert, vernetzt und kommuniziert werden. Erstaunlicherweise handelt es sich dabei nicht um vollkommen neue und revolutionäre Ansätze. Denn bereits im antiken Rom hieß es: „Mens sana in corpore sano.“ Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper. So kann das Individuum, der Mitarbeiter, aber auch das Unternehmen betrachtet werden, denn wenn der Unternehmensgeist gesund ist, wird es der Körper, das Unternehmen, auch sein können und bleiben

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.