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Registrierung bis zum 28. Februar möglich

Sonderfonds Messen: Frist läuft Ende Februar ab

Der Bund bietet mit dem Sonderfonds Messen und Ausstellungen eine Ausfallabsicherung außerhalb der bestehenden Corona-Hilfen an. Damit soll der Neustart von Messen und gewerblichen Ausstellungen in Deutschland unterstützt werden.

Achtung(Bild: Pixabay)

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Um von der Absicherung zu profitieren, müssen Messen und Ausstellungen spätestens zwei Wochen vor ihrer geplanten Durchführung registriert werden. Die Frist dafür läuft in diesem Monat ab: Eine Registrierung kann noch bis spätestens 28. Februar vorgenommen werden. Berücksichtigt werden können Veranstaltungen, deren planmäßiges Durchführungsdatum im Zeitraum bis zum 30. September 2022 liegt.

Mit den Sonderfonds sichern Bund und Länder die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer coronabedingten Veranstaltungsabsage ab. Die Registrierung ist möglich auf dem zentralen Online-Portal Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen unter www.sonderfonds-messe.de. Der dort hinterlegte FAQ-Katalog bietet weiterführende und ausführliche Informationen zu diesem Absicherungsinstrument.


Quelle: www.auma.de/de/medien/newsletter/sonderfonds-messen-frist-laeuft-ab

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