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Arbeitskreis zur Novellierung des Statusfeststellungsverfahren bei Selbständigen

Die ISDV arbeitet mit weiteren Verbänden der BAGSV in einem Arbeitskreis der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände an der Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens.

Logo der ISDV(Bild: ISDV)

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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BAGSV) hat zu diesen Gesprächen nicht nur Selbständige, sondern auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die FDP, den Bund der Selbständigen Deutschland und den Arbeitgeberverband Gesamtmetall eingeladen.

Was können wir ändern, damit Selbständige ohne Verdacht auf Scheinselbständigkeit arbeiten können und die Auftraggeber Rechtssicherheit haben?

Prozessänderungen bei der DRV, eine Gesetzesänderung im Sozial- oder eine Änderung im Arbeitsrecht – Erarbeitet werden soll, was der Wirtschaft hilft. Wir benötigen eine schnelle und effiziente Lösung.

Die ISDV bringt sich auch hier mit vollem Einsatz für alle Unternehmer der Veranstaltungswirtschaft ein.


Weitere Informationen:

Der Verband gibt den Dienstleistern, die bisher eine von Politik und Öffentlichkeit nicht wahrgenommene Wirtschaftskraft darstellten, eine Stimme. Es gilt, die Branche aus dem Status “sonstige Dienstleistungen” herauszuführen und zu einem Berufsstand mit Interessensvertretung zu machen. Der Verband ist nicht nur Ansprechpartner bei Fragen zur Selbständigkeit, sondern auch beratend im Umgang mit Behörden, Konflikten mit Kollegen oder Auftraggebern und bei administrativen Unklarheiten tätig.

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