Rechts- und Versicherungsfragen einfach erklärt

Rechte und Pflichten von Auszubildenden

Auszubildende sind die Grundlage für unsere wirtschaftliche Zukunft. Dennoch gibt es viele Unternehmen, die ihre Azubis nicht angemessen leiten und sie ganz im Gegenteil sogar als billige Arbeitskraft ausbeuten – was unter Umständen sogar strafrechtlich relevant werden kann. Unsere beiden Experten, Rechtsanwalt Thomas Waetke und Versicherungsfachmann Christian Raith, klären auf.

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Ein ausbildendes Unternehmen hat seinem Auszubildenden gegenüber eine Fürsorgepflicht. Das bedeutet, dass die Aufgaben, die der Auszubildende ausüben soll, im Rahmen seiner Fähigkeiten liegt. Wird der Auszubildende dagegen als vollwertige Arbeitskraft eingesetzt, sieht man sich schnell auf einer Gratwanderung, die unter bestimmten Umständen sogar strafrechtlich geahndet werden kann. Beispielsweise dann, wenn die Leistung des Azubis gegenüber dem Kunden “voll” abgerechnet wird. Die Rechte der Auszubildenden sind in diesen und anderen Fällen geschützt, viele wissen nur leider nichts davon. Doch auch die Auszubildenden haben ihren Arbeitgebern gegenüber Pflichten.

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Werden diese Rechte und Pflichten nicht im angemessenen Maßstab eingehalten, kann sich der Auszubildende absichern. Für viele Situationen sind Auszubildende über ihr Unternehmen abgesichert, einige anderen müssen über private Versicherungen abgesichert werden …

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