"Sitzt, passt, wackelt und hat Luft"

Statik im Eventbau: Besonderheiten aus der Praxis

„Sitzt, passt, wackelt und hat Luft“: So mag der ambitionierte Heimwerker das Sicherheitsniveau seiner in Eigenverantwortung gebauten Gartenlaube mit selbst zu vertretenden Restrisiko beurteilen, auch wenn sich in dieser Aussage bereits durchaus einige fachliche Bewertungen wie vorhandener Form- und Kraftschluss sowie die Möglichkeit der elastischen Verformung bei Aufnahme von Lasten wiederfinden. Bei temporären Bauten für Großveranstaltungen reicht eine solche Statikeinschätzung natürlich nicht aus. Auch in der Eventarchitektur gilt es, immer größere und Aufsehen erregende Konstruktionen zu errichten. Welche Anforderungen sind dabei zu erfüllen? EVENT PARTNER-Autor Ebi Kothe sprach mit Fachleuten aus der Praxis.

Airbeat One 2018
Airbeat One 2018 (Bild: Neon-Photography.com | Tobias Stoffels)

[Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel stammt von September 2018]

Anzeige


Übersicht

Spezialanfertigung für Helene Fischer

Airbeat One

Reformationsjubiläum

Trecker an der Wand

Auge für Auge, Zahn für Zahn?


Bauten der Eventarchitektur werden üblicherweise als Fliegende Bauten im Sinne des Baurechtes betrachtet und müssen daher auch den allgemeinen Anforderungen des §3 der Musterbauordnung entsprechen: „Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.“ Da das Baurecht in Deutschland der Hoheit der einzelnen Bundesländer unterliegt, findet man die spezifischen Regelungen in den jeweiligen Landesverordnungen für Fliegende Bauten, die aber zum Glück auch in den jeweils anderen Bundesländern anerkannt werden. Nicht genehmigungspflichtige fliegende Bauten sollen bei den weiteren Ausführungen außer Acht gelassen werden.

Handelt es sich um eine Standardbühne, die einmal in Konstruktion und Bauweise so geplant ist und immer gleich aufgebaut werden soll, benötigt man als Betreiber für dieses Bauwerk zunächst eine Ausführungsgenehmigung – ähnlich einer „Allgemeinen Betriebserlaubnis“ eines Fahrzeugs für die grundsätzliche Zulassung im Straßenverkehr. Die Ausführungsgenehmigung  – auch oft als Bau- oder Prüfbuch bezeichnet – besteht unter anderem aus technischen Zeichnungen, statischen Berechnungen und Prüfzertifikaten und darf nur von zugelassenen Prüf- und Genehmigungsstellen für eine individuell bestimmte Konstruktion ausgestellt werden. Dabei werden die vorgelegten Statikberechnungen durch eine unabhängige Stelle gegengeprüft. Bei jedem Einsatz ist dann zusätzlich vor Ort eine behördliche Gebrauchsabnahme notwendig, bei der überprüft wird, ob die Festlegungen der Ausführungsgenehmigung bei Errichtung und Betrieb eingehalten wurden. Aber wie geht man vor, wenn man den Zuschauern abweichend von den Standards etwas Neues bieten möchte?

Spezialanfertigung für Helene Fischer

Michael Brombacher, Inhaber und Geschäftsführer von Megaforce, berichtet von der Bühnenkonstruktion der letzten Helene-Fischer-Stadiontour: „Bereits auf der Stadiontour 2015 wurde mit einer modifizierten Bühne gearbeitet, aber für Tourneeveranstalter und Management war klar: Für die Stadiontour 2018 muss man noch etwas drauflegen. Relativ früh entschied man sich für die Errichtung einer speziell für diese Tour angefertigten Bühne, ein außergewöhnliches Objekt als Raum der Show, die sich abheben sollte von allen üblichen Konstruktionen und die zu hundert Prozent auf die Bedürfnisse der Künstlerin zugeschnitten ist. Das renommierte Event-Architekturbüro Stufish aus London, welches die Arbeit ihres verstorbenen Gründers Marc Fisher weiterführt, reichte dazu Vorschläge ein.“

Stufish-Gründer Marc Fisher designte die Bühnen für Acts wie Pink Floyd, Rolling Stones, Genesis und viele andere namhafte Künstler und schuf einige der spektakulärsten Bühnenkonstruktionen der letzten Jahrzehnte wie „The Wall“ für Roger Waters und die 360°-Tourbühne für U2. „Die Grundidee bestand in einem großes H für Helene im Zentrum der Konstruktion. Schon in den ersten Entwürfen von Stufish waren aber auch die grundsätzlichen Notwendigkeiten in Bezug auf Lastaufnahmen für die technischen Einrichtungen wie LED-Wände, Licht- und Tontechnik berücksichtigt, von denen viele auch so oder ähnlich in der späteren Realisierung übernommen werden konnten. Stufish hat viel Erfahrung in der Planung solcher Konstruktionen und weiß, was sie tun. Unsere Aufgabe war es dann, diese Vision in die Realität umzusetzen.“

Ausschnitt aus den statischen Berechnungen für die Bühne der Helene Fischer Tour 2018
Ausschnitt aus den statischen Berechnungen für die Bühne der Helene Fischer Tour 2018 (Bild: Uwe Runtemund / Megaforce)

Dipl. Ing. Uwe Runtemund, bei Megaforce zuständig für den Bereich Statik und Tragwerksplanung, erläutert: „Dabei handelte es sich um keine herkömmliche Bühne mit einer klassischer Dachkonstruktion. Drei etwa zehn Meter nach vorne herausragende Stahlfinger bildeten im Zentrum die Dachfläche. Dieser mittlere Dachbereich war in Bezug auf das Engineering der Interessanteste, weil hier viele Herausforderungen gleichzeitig zu lösen waren und es mehrere Dinge gab, die von der Belastung her statisch in dem Bühnensystem sehr hohe Kräfte erwirkten. Die entstehenden Kräfte konnten nicht senkrecht abgeleitet, sondern mussten in die Seiten der Konstruktion abgeführt werden.“

>> zurück zum Anfang

Umsetzung

„Wir wurden dann angefragt, ob wir diesen Architekturvorschlag umsetzen können“, so Michael Brombacher weiter. „Als erstes stellte sich für uns die Aufgabe, diesen Vorschlag zu plausibilisieren. Das bedeutet, wir brechen die Vision für uns herunter auf technische Parameter in Bezug auf Größe und Anforderungen an Stabilität und Tragfähigkeit der gewünschten Konstruktion sowie die erzeugte Windangriffsflächen im Open-Air-Betrieb. Durch das in unserer Struktur eingegliederte Ingenieurbüro für statische Berechnungen von Uwe Runtemund und unsere dreißigjährige Erfahrung waren wir relativ schnell in der Lage zu beurteilen, ob der Vorschlag umsetzbar ist. Bei anderen Projekten kommt es natürlich schon vor, dass ein Künstler eine Gestaltungsidee auf Papier bringt, zu der wir leider sagen müssen, dass sie nicht umsetzbar ist. Das ist natürlich immer ein Abstimmungsprozess, um auch mit einem nicht in der Umsetzung erfahrenen Kreativen zu erarbeiten, was baulich und statisch notwendig ist und welche Grenzen bestehen. Es erfordert oft eine intensive Begleitung, um am Ende zu einem Ergebnis zu kommen, welches beiden Seiten – der kreativen und der baulichen – entspricht. Dies war aber bei der Helene-Fischer-Bühne nicht der Fall. Stufish als erfahrenes Büro für Eventarchitektur denkt und designt bei Vorschlägen bereits in den branchenüblichen Materialien wie Traversen-  oder Gerüstkonstruktionen und lässt dabei auch physikalische Notwendigkeiten nicht außer Acht. Im Nachgang konnten wir feststellen, dass die Optik der finalen Bühne nicht weit entfernt vom Designvorschlag war und wir zur Realisierung nicht viel ändern mussten.“

Helene Fischer Tour 2018(Bild: Megaforce / Melanie Brombacher)

„Nachdem wir für den Pitch den Entwurf erhielten, haben wir eine vereinfachte Vorbetrachtung mit zwei parallelen Lösungen auf Basis von Traversen- oder Gerüstmaterial erstellt, um die Machbarkeit zu überprüfen und eine erste Grobkalkulation zu erstellen“, berichtet Uwe Runtemund. „Die Vorprüfung ergab, dass die Aufgabe mit beiden Materialvarianten umsetzbar wäre. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Aus statischer Sicht ist die Gerüstbauvariante etwas flexibler, weil mit kleineren Elementen gearbeitet wird. Bei einer Traversenkonstruktion hat man höhere Spannweiten der einzelnen Träger, an denen die einzubringenden Lasten – wie zum Beispiel eine LED-Wand – befestigt werden, während bei einer Gerüstvariante die Spannweite zwischen zwei Stützen üblicherweise zwei Meter beträgt. Sind einzelne Elemente wie bei einer Traversenkonstruktion als größere Einheit zu sehen, können diese mit Hilfe eines Krans montiert werden, während bei einem Gerüstsystem relativ kleinteilig zu arbeiten ist. In Stadien ist es tendenziell günstiger eine Gerüstbaukonstruktion zu verwenden, weil sich die Lasten durch die Menge der Stützen auf dem Boden flächiger verteilen, während man bei einer Traversenkonstruktion relativ hohe Punktlasten an den tragenden Towern erhält, die in den Boden eingeleitet werden müssen. Da kann es sein, dass in einzelnen Stadien zusätzliche Sonderlösungen zur Lastverteilung zu schaffen sind, damit das funktioniert. Letztlich handelt es sich bei der Entscheidung zwischen den beiden Konstruktionsarten aber auch um eine Geschmacksfrage. Bei Helene Fischer wurde von Kundenseite aus ästhetischen Gründen der Traversenvariante der Vorzug gegeben.

Helene Fischer Tour 2018
Helene Fischer Tour 2018 (Bild: Andreas Freitag / Megaforce)

Die Gesamtkonstruktion bestand dann aus einem Gerüstsystem für die Bühnenbasis, aus Stahlbau für die Sonderteile und aus Traversen als Streckenmaterial. Man hat immer ein Spannungsfeld zwischen dem, was technisch umsetzbar und dem was künstlerisch gewünscht ist. In dieser Produktionsgrößenordnung  hat man es aber oft mit Partnern zu tun, die entsprechende Vorerfahrung haben. Was ich öfter besonders bei kleineren Produktionen sehe, sind Entwürfe, bei denen zum Beispiel Konstruktionen mit einer Spannweite von 12 Metern mit 30er Traversenmaterial errichtet werden sollen, was so eigentlich nicht funktioniert. Manche Dinge entstehen aber auch erst während des Planungsfortschrittes eines Projektes – zum Beispiel durch weitere aufzunehmende Produktionslasten wie zusätzlich einzubringende Technik. Eine solche Entwicklung ist daher oft ein fortlaufender Abstimmungsprozess.“

>> zurück zum Anfang

Backstage beim Helene Fischer Aufbau Leipzig 2018
Backstage beim Helene Fischer Aufbau Leipzig 2018 (Bild: Megaforce / Uwe Runtemund)

Herausforderung

Neben der Herstellung einzelner gewünschter Funktionalitäten besteht die Aufgabe aber auch darin, das Bauwerk als Ganzes sicher und normenkonform zu errichten. Uwe Runtemund: „Gesetzliche Grundlage sind die Normen für Fliegende Bauten, die noch durch weitere Verwaltungsvorschriften ergänzt werden. Dadurch werden die Grenzwerte definiert, die einzuhalten sind. In Deutschland gibt es vier regional abgegrenzte Windzonen und darüber hinaus vier Geländekategorien wie zum Beispiel „offenes Land ohne Hindernisse“ oder „Stadtgebiete“. Diese örtlichen Gegebenheiten der vorgesehenen Aufstellfläche sind auch bei einer Planung zu berücksichtigen. Am bekanntesten ist sicherlich, dass bei Windgeschwindigkeiten von 15 Metern pro Sekunde, also Windstärken von 7 bis 8, der Betrieb einzustellen ist und üblicherweise die Seitenverkleidungen herauszunehmen sind, um die Konstruktion auch im Sturmfall sicher stehen lassen zu können. Es gibt auch Konstruktionen, bei denen das nicht notwendig ist, aber das ist bei jedem Bauwerk unterschiedlich zu bewerten. Aussagen darüber findet man in dem entsprechenden Prüfbuch. Im Sturmfall wären bei der Helene-Fischer-Bühne Entlastungen durch die Entfernung von bestehenden Gaze-Verkleidungen und das Ablassen der PA möglich gewesen. Da die Bühne aber zusätzlich mit circa 1.000 Quadratmetern LED-Flächen belegt war, die sich im Sturmfall auch nicht in der notwendigen Geschwindigkeit hätten entfernen lassen, war es von vornherein eine Grundanforderung an die Statik, dass der Bau inklusive der LED-Flächen bei allen auftretenden Wetterbedingungen stehen bleiben kann.“

Die gesamte Bühnenansicht ist mit LED-Flächen verkleidet
Helene Fischer Tour 2018: Die gesamte Bühnenansicht ist mit LED-Flächen verkleidet (Bild: Manuel Balzer / Megaforce)

„Die Oberkante der LED-Flächen an den Bühnenseiten betrug etwa 17 Meter über dem Erdboden“, berichtet Michael Brombacher, „im mittleren Bereich sogar circa 25 Meter. Diese Flächen waren sicher mit der Bühnenkonstruktion zu verbinden, um die auftretenden Kräfte aufzunehmen und abzuleiten. Dabei geht es nicht nur um die vertikal wirkende Normalkraft durch das Eigengewicht der LED-Elemente, sondern auch um die durch Windkraft entstehenden Biegekräfte. Um hier eine sichere Gesamtkonstruktionen zu erhalten, ist es nicht mehr ausreichend, eine Aussage des LED-Modulherstellers darüber zu erhalten, wie viele Module man aus statischer Sicht untereinander hängen darf, sondern man benötigt eine berechenbare Haltekonstruktion. Um diese Aufgabe zu bewältigen, wurde bei dieser Produktion ein System mit der Bezeichnung „Windbreaker“ verwendet, welches als eigenes Tragwerksystem gesehen werden kann und bei dem die LED-Module in Schlitten geführt montiert werden. Zur Befestigung dieses Tragrasters wurden in unserer Bühnenkonstruktion passend senkrechte Stahlträger vorgesehen. Nach meiner Ansicht handelt es sich dabei zurzeit um das einzige Befestigungssystem für LED-Flächen im Open-Air-Bereich, welches Windkräfte verarbeiten und wirklich berechenbar abgeben kann.“

>> zurück zum Anfang

Finalisierung und Abnahme

Auch wenn es sich bei dieser Bühne um eine Spezialanfertigung für eine bestimmte Produktion handelte, ist sie als Fliegender Bau „geeignet und bestimmt, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden“ und unterliegt damit den entsprechenden Anforderungen – unter anderem der Überprüfung der vorgelegten statischen Berechnungen. Uwe Runtemund: „Auch diese Bühne durchlief die nötigen und rechtzeitig durchzuführenden Abnahmen inklusive Erstellung eines Prüfbuches – in diesem Fall durch den TÜV Süd, mit dem wir gut und eng zusammenarbeiten. Nach erfolgter Abnahme muss man dann sehen, welche Funktionen innerhalb der geprüften Reserven abgerufen werden können.“ Dazu erläutert Michael Brombacher: „Auch hier ist Erfahrung mit der Berücksichtigung von Lastreserven bei der ersten Ausführungsplanung und Dimensionierung einer Bühnenkonstruktion gefragt, denn während der frühen Planungsphase waren die letztendlich später aufzunehmenden Produktionslasten wie auch der genaue Inhalt der Helene-Fischer-Show noch nicht final bekannt. Während der Planungsfortschritte entstanden dann auch weitere Anforderungen an uns, wie die Berücksichtigung von Arbeitsflächen unter der Bühne, Umkleideräume, Schienensysteme, ein Wasserbecken im Vorbau sowie mehrere im Bühnenboden integrierte Lifte. Für einen Probeaufbau und die Abnahme hatten wir vier Wochen vor Tourneestart ein Industriegelände angemietet, was bei einer solchen speziell designten Sonderanfertigung auch unerlässlich ist, um sicherzustellen, dass alle Bauteile und alle Funktionalitäten den Erwartungen entsprechen. Ein weiterer Probeaufbau fand später in einer Messehalle in Karlsruhe statt, um die Bühnenkonstruktion mit der technischen Produktion „zu verheiraten“ und alles aufeinander abzustimmen.“

Probeaufbau für die Helene Fischer Tour 2018 in Karlsruhe
Probeaufbau für die Helene Fischer Tour 2018 in Karlsruhe (Bild: Michael Brombacher / Megaforce )

„Wenn dann die grundsätzliche Konstruktion verabschiedet ist, muss auch sichergestellt werden, dass diese an den verschiedenen Spielorten einsetzbar ist“, führt Uwe Runtemund aus. „Natürlich wird dies bereits in der Planung weitgehend berücksichtigt, aber in Einzelfällen kann es trotzdem nötig sein, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. In Basel zum Beispiel gibt es eine Tiefgarage unter dem Stadion, wodurch es nicht möglich war, die hohen Punktlasten der Tonwerkonstruktionen wie sonst in den Boden abzutragen. Daher wurde hier zusätzlich in Absprache mit den örtlich zuständigen Statikern eine relativ große Stahlrahmenkonstruktion unter die Bühne gestellt, um die Kräfte an geeigneten Stellen einzuleiten.“

Auch zu den immer kürzer werdenden Vorlaufzeiten geben die Profis Hinweise: „Bei Standardbühnen sollte ein Vorlauf von mindestens vier Wochen bestehen um Funktionalitäten wie Lastaufnahmen zu prüfen und die nötigen behördlichen Genehmigungen einzuholen“, erläutert Michael Brombacher und Uwe Runtemund fügt hinzu: „Je mehr man vom Standard abweicht, desto mehr Zeit benötigt man. Bei Helene Fischer hatten wir etwa sechs Monate Vorlauf, was für eine so spezielle Sonderanfertigung wirklich nicht großzügig ist, aber nicht zuletzt deswegen geklappt hat, weil sich die Produktionsbeteiligten bereits durch die vorherigen Tourneen kannten.“

>> zurück zum Anfang

Grundlagen

Auch wenn die „typisch deutsche Regulierungswut“ mit ihren Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Normen oft beklagt wird kann man darin durchaus Vorteile für Ausführende und Beauftragende erkennen, da sie für ein hohes Sicherheitslevel in sicherheitskritischen Bereichen sorgen. Zur Situation im Ausland erklärt Uwe Runtemund: „Klassische Normen auf Europaebene sind üblicherweise in jedem Land identisch und in die jeweilige Landessprache übersetzt. Da man allerdings den Baubereich als Kultur versteht und kulturelle Unterschiede durch europäische Harmonisierung nicht ausgemerzt werden sollen, darf jedes Land im Bauwesen auch eigene Normen verabschieden – auch wenn ein grundsätzlich ähnliches  Basisregelwerk gegeben ist. Daher ist es bei Projekten im Ausland notwendig, sich mit den jeweils gültigen Vorschriften vertraut zu machen. Dies gilt auch für Anmeldungs- und Genehmigungsverfahren. Diese sind in Deutschland klar geregelt und für Ausländer oft schwer nachzuvollziehen, warum das so „kompliziert“ ist. Für deutsche Firmen ist das nicht so schwer, weil wir in dem System leben und seit jeher wissen, dass fliegende Bauten Teil des Baurechtes sind, was europäisch gesehen nicht einheitlich geregelt ist. Im Ausland werden diese auch häufiger den Bereichen des Maschinenbaus und der Maschinenrichtlinie zugeordnet.

Wenn Anbieter aus dem Ausland ein Projekt in Deutschland durchführen möchten, sind sie oft erstaunt, dass TÜV und Baubehörde eine Rolle spielen sollen und alle Unterlagen auf Deutsch vorliegen müssen. Diese Sonderstellung innerhalb des Baurechtes und der damit zusammenhängenden Fremdüberwachung einer Ausführung durch die Baubehörde ist in anderen Ländern so nicht der Fall. In Ermangelung einer Verordnung über Fliegende Bauten und deren Ausführungsbestimmungen wie in Deutschland wird im Ausland auf einen „Code of Practice“ wie zum Beispiel dem TDS „Temporary demountable structures“ oder dem „Purple Guide“ zurückgegriffen, die zwar allgemein anerkannt sind, aber keinen gesetzlichen Stellenwert haben. Auch außerhalb Europas ist zu schauen, ob und welche Regelwerke vorhanden sind. In den USA und Südamerika wird in Bezug auf die Sicherheit völlig der Verantwortung  des Betreibers vertraut. Für uns als deutsche Firma hilft bei einer Ausführung im Ausland oft eine Planung nach DIN und den deutschen Vorschriften, da diese auch im Ausland ein hohes Ansehen genießen. Die aktuelle DIN EN 13814 für fliegende Bauten hat die bisherige DIN 4112 abgelöst, wobei der Bereich Zelte nun in einer eigenen Norm, der DIN EN 13782 erfasst wird. Zurzeit arbeitet ein Arbeitskreis auf europäischer Ebene daran, die Eventstrukturen aus der DIN EN 13814 herauszulösen und dafür eine eigene Norm auf den Weg zu bringen, aber das wird wohl noch einige Jahre dauern.“

>> zurück zum Anfang

Mainstage Airbeat One
Mainstage Airbeat One (Bild: Julian Spannhof / StageCo)

Airbeat One

Aber nicht nur die deutsche Schlagerqueen steht auf individuelle Sonderbauten: Bereits zum 17. Mal fand im Juli 2018 das Festival Airbeat One in Mecklenburg-Vorpommern statt, welches von 55.000 Besuchern pro Tag besucht wurde. Das Electronic-Dance-Music-Festival steht seit einigen Jahren unter einem jährlich wechselnden Motto – für 2018 war es „eine Reise nach Großbritannien“. Da sich die Show von DJs oft auf rhythmusunterstützende Armbewegungen beschränkt und ein großer Teil des Festivals im Tageslicht stattfindet, liegt es nahe zur atmosphärischen Unterstützung für die verschiedenen Bühnen auf large-scale-format Kulissen zu setzen. Die Mainstage mit einer Breite von 130 Metern und einer Höhe von 40 Metern sowie weitere Bühnen errichtete die Firma Stageco. Dazu wurden mehr als 800 Tonnen Material mit 46 Sattelschleppern zum Veranstaltungsort transportiert und verbaut.

Über 800 Tonnen Material wurden beim Airbeat One 2018 verbaut
Über 800 Tonnen Material wurden beim Airbeat One 2018 verbaut (Bild: StageCo Deutschland / Mike Auerbach )

Die bekannte Definition zweier Betriebszustände von Fliegenden Bauten, „in Betrieb“ sowie „außer Betrieb“, stellte an die technische Lösungsfindung sowie deren Planung eine besondere Herausforderung. Die gesamte Verkleidung der Hauptbühne, der Q-Stage sowie einiger Nebenbauten bestand aus vorgefertigter Festverkleidung, sodass die Möglichkeit einer Demontage der Verkleidungen im Windfall aus technischer Sicht ausgeschlossen werden musste. Die entsprechenden Bauwerke wurden daher auf „vollen Wind“ gemäß den Lastannahmen der  DIN EN 1991-1-4  dimensioniert, statisch berechnet und entsprechend gebaut. Neben der Windzone 2 des Aufstellortes, den sich daraus ergebenden Windbeiwerten und den unterschiedlichen Bauhöhen galt es während der gesamten Planung ebenso die unterschiedlichen Einwirkungsfaktoren von Licht, Ton und Video, sowie der Dekoration zu berücksichtigen. Das Ergebnis schlug sich insgesamt in zehn unterschiedlichen Statiken mit einem Gesamtvolumen von 680 Seiten nieder. Die behördlichen Anforderungen an die Bauabnahme wurden von Stageco in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland erfüllt.

>> zurück zum Anfang

Die gesamte Konstruktion ist 130 Meter breit und 40 Meter hoch
Die gesamte Konstruktion ist 130 Meter breit und 40 Meter hoch (Bild: StageCo / Michael Herbst)

Reformationsjubiläum

Für eine gänzlich andere Veranstaltungsart errichtete die Firma Nüssli eine Konstruktion. Im Rahmen des Reformationsjubiläums 2017 in Wittenberg mit projektierten 120.000 Besuchern sollte eine zentrale Bühne nach dem Entwurf der Architektin Michaela Bochmann entstehen. Die Planung sah einen Dachkreis mit einem Durchmesser von 35 Metern vor, der auf vier 12 Metern hohen Stützen mit einer Gesamthöhe von circa 17 Metern steht und ansonsten keine festen Wände aufweist. Das Veranstaltungsgelände am Elbufer soll zu Vorzeiten als Flugplatz genutzt worden sein, wodurch die Projektverantwortlichen davon ausgingen, dass die Fläche über eine hinreichende Bodenfestigkeit verfügt.

Die Zentralbühne des Reformationsjubiläums Wittenberg
Die Zentralbühne des Reformationsjubiläums Wittenberg (Bild: Mike Auerbach / Nüssli )

Michael Kelm, Niederlassungsleiter Berlin und bei Nüssli für das Projekt verantwortlich: „Im Zuge der Auftragsbearbeitung ließ der Kunde auf Anforderung von Nüssli ein Bodengrundgutachten zur Bewertung der für die Aufbauten vorgesehenen Fläche anfertigen. Dabei stellte sich allerdings heraus, dass der Boden durchfeuchtet war und nur über eine für die ursprüngliche Planung nicht geeignete Tragfähigkeit von 60 bis 80 Kilonewton pro Quadratmeter verfügte. Gewachsene Böden haben üblicherweise eine Tragfähigkeit von etwa 200 Kilonewton und erlauben Aufbauten mit Standardunterpallungen. Bei Tragfähigkeiten von 100 bis 120 Kilonewton sind bei genauer Betrachtung der einzubringenden Gesamtlasten möglicherweise auch noch Standardunterpallungen machbar, doch bei diesen Werten war das nicht mehr möglich. Das Stützenraster war aber nicht mehr änderbar, da es vom Design zwingend vorgegeben war und auch bereits öffentlich kommuniziert wurde. Um keinen Bauverzug zu erhalten, war es daher notwendig innerhalb von zehn Tagen eine technische Lösung dieser Problematik zu finden.

Die Dachkonstruktion wird mit Kränen aufgesetzt
Die Dachkonstruktion wird mit Kränen aufgesetzt (Bild: Nüssli / Jan Poneß)

Die Lösung bestand darin, den Bühnenboden großflächig mit Schwerlast-Panels zu unterbauen und das Bodenrastersystem kleinteiliger zu wählen, um eine großflächigere Lastverteilung zu ermöglichen. Zusätzlich wurden die Bühnenstützen punktuell durch rückbaubare Stahlbetonfundamente verstärkt. Da Erdanker in dem Boden keine ausreichende Tragfähigkeit erreicht hätten, wurden zur Ballastierung Betongewichte und Wassertanks eingesetzt. Diese kurzfristige Planänderung war nur durch eine intensive Zusammenarbeit der Projektleitung und unserer eigenen Statikabteilung möglich, da diese die Änderung systemorientiert umplanen und neurechnen konnten. Natürlich durchlief auch diese Konstruktion das notwendige Genehmigungs- und Abnahmeverfahren der örtlichen Baubehörde.“

>> zurück zum Anfang

Trecker an der Wand

Eine ungewöhnliche Aufgabe, die auch nur durch fachliche Kompetenz in Bezug auf Lastberechnungen zu lösen war, bewältigte die Firma Mediaspectrum. Geschäftsführer Dirk Schmidt-Enzmann: „Obwohl der Landmaschinenhersteller CLAAS, für den wir mittlerweile seit 30 Jahren tätig sind,  auf der Fachmesse Agritechnica über mehr als 5.000 Quadratmeter Präsentationsfläche verfügt, war immer zu wenig Platz für alle Exponate. Da habe ich einfach mal gesagt: Wenn wir nicht genug Platz in der Horizontalen haben, müssen wir halt mal in die Vertikale gehen.“ Also wurde ein Trecker mit einem Gewicht von etwa acht Tonnen an einer Wand montiert. Nötig waren dafür zwei Spezialkräne, die das Fahrzeug um 90 Grad drehen konnten. „Dahinter befand sich eine 38 Meter breite, 8 Meter hohe und nur zwei Meter tiefe Gerüstwand mit insgesamt 16 Tonnen Wassertanks als Gegengewicht. Die notwendigen Abnahmen der Konstruktion erfolgten durch die Messe Hannover und deren Prüfstatiker. Ich bin sicher, dass unsere Präsentation das meistfotografierte Motiv auf der Agritechnica war.“

>> zurück zum Anfang

Trecker an der Wand
Trecker an der Wand (Bild: Dirk Schmitt-Enzmann / Mediaspectrum)

Auge für Auge, Zahn für Zahn?

Der Umgang mit großen Gewichten und Flächen – insbesondere wenn diese den Elementen ausgesetzt sind – ist nichts für Amateure, sondern muss mit Erfahrung und Fachkunde geplant und ausgeführt werden, um ein sicheres Ergebnis zu erhalten. Dass es sich hier um einen Risikobereich handelt, erkannte bereits Hammurapi, der sechste König der 1. Dynastie von Babylon und ließ 1700 vor Christus von ihm als notwendig erachtete Rechtsgrundsätze in Stein meißeln. Als erstes keilschriftlich dokumentiertes „Produkthaftungsgesetz“ verfügte er dabei, dass „wenn ein Baumeister für jemanden ein Haus errichtet, dessen Konstruktion nicht fest genug ist, so dass das Haus einstürzt und den Tod des Bauherrn verursacht, so soll dieser Baumeister getötet werden“ und „hat der Einsturz den Tod eines Sklaven des Bauherrn zur Folge, so soll der Baumeister dem Bauherrn einen gleichwertigen Sklaven zur Verfügung stellen.“ Ein Glück für alle Beteiligten, dass es mittlerweile möglich ist Angst durch Mathematik und Fachkunde zu ersetzen.

>> zurück zum Anfang

[6549]

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Es ist wirklich verblüffend was so ein Statiker alles berechnen muss. So ein statiker muss ja auch sehr gut in Mathe sein. Des wegen ist es beim Eventbau auch so wichtig, weil da teilweise schon sehr Waghalsige Konstruktionen zum Einsatz kommen.

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. Ich stimme dazu, dass Eventarchitektur und Bühnentechnik sehr wichtig beim Eventbau sind. Auch wichtiger zu wissen ist, dass jeder Bundesland in Deutschland hat seine eigene Regelungen darauf zu achten. Ich habe interessant gefunden, wie die Bühne für Helene Fischer gebaut wurde!

    Auf diesen Kommentar antworten
  3. Ich finde die Idee gut, die Bühne mit einem großen “H” zu versehen. Wir planen ein Festival bei Hamburg für 2022 und suchen ein Ingenieurbüro für Baustatik. Die Gäste sollen etwas sehr Besonderes erleben. Natürlich muss die Sicherheit gewährleistet sein. [Anmerkung der Redaktion: URL entfernt]

    Auf diesen Kommentar antworten
  4. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Statik. Gut zu wissen, dass die Bühnen eine große Last aushalten müssen und jeder Pfeiler zählt. Ich werde ein neues Haus bauen und benötige einen Experten für Statik. [Hinweis der Redaktion: URL entfernt]

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreiben Sie einen Kommentar zu Jim Winkler Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.