Recht und Versicherung

Fremder Content, Copyright & Co.: Was ist erlaubt, was nicht?

Morgens begegnen sie uns in der Präsentation des Kollegen, abends auf dem Social Media Account des Ein-Mann-Unternehmens: Die Rede ist von Inhalten, die genutzt werden, ohne zuvor den Urheber um Erlaubnis gefragt zu haben und von kreativem Eigentum, das nicht als solches gekennzeichnet wird. 

Bai Ling fotografiert Fotografen(Bild: MARKO GREITSCHUS / Pixelio.de)

Die Frage nach der Nutzung fremder Inhalte beginnt dort, wo der Content entsteht: Denn ab wann ist ein Inhalt ein echter, schützenswerter Inhalt? Bei Fotos beispielsweise kommt es nicht darauf an, dass das Foto “schön” oder “wertvoll” ist, lediglich eine “geistige Schöpfungskraft” muss erkennbar sein. Grundsätzlich schreibt das Urheberrechtsgesetz jedoch vor, dass das Einverständnis des Urhebers (bzw. des Rechteinhabers) vor einer etwaigen Nutzung eingeholt werden muss.

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Zu diesem Gesetz gibt es allerdings einige Ausnahmen, die als “Schranken” bezeichnet werden. Welche das sind, erklären Rechtsanwalt Thomas Waetke und Versicherungsmakler Christian Raith in unserem dreiseitigen Download! 

Teil unserer Versicherungskolumne ist neben der rechtlichen Sicht wie immer natürlich auch die versicherungstechnische Seite. Die gesetzlichen Bestimmung bilden die Grundlage für den Bereich der Versicherungen. Es sollte jedoch dringend erwähnt werden, dass eine vorsätzliche Verletzung dieser Rechte natürlich nie versichert werden kann. Doch oft genug weiß man es schlicht nicht bzw. geht im guten Glauben davon aus, dass man sich im richtigen Rahmen verhält.

Laden Sie sich jetzt unser kostenloses eDossier und machen Sie sich schlau in Sachen “Fremder Content, Copyright & Co.”! Hier geht´s zum Download. 

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