Gefahr & Gelegenheit: Was zu tun ist

Arbeitsschutz-Tipps zur Corona-Pandemie

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie stehen viele Unternehmen (noch länger) still, andere beginnen bereits mit der Wiederaufnahme des Betriebs. In diesem Artikel klären wir über akute Notwendigkeiten und Aktionen zur Vorsorge in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf.

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Distanz halten belastet Menschen als soziale Wesen immens. (Bild: Shutterstock / FILEOPEN CREATION)

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Übersicht

Arbeitsschutzstandard und Maßnahmenkonzepte

Die Seele pflegen

Betriebliches Notfallhandbuch erstellen

Fazit

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Eine noch nie dagewesene Krise hat die gesamte Welt ergriffen. Seit Monaten steht auch die Veranstaltungsbranche still und nachdem wir die Ersten waren, die alles stoppten, werden wir voraussichtlich die Letzten sein, die wieder voll ins berufliche Leben zurückkehren können.

Im ersten Schock wurden Betriebe auf Kurzarbeit umgestellt, Büroarbeitsplätze wurden in die Wohnungen verlegt und manche Firmen schlossen ganz. Doch in einzelnen Betrieben ging die Arbeit weiter. So wurden z.B. anstehende Wartungen und Instandsetzungen sowie Aufräumaktionen durchgeführt und an Krisenkonzepten gefeilt. Einige Unternehmen haben relativ schnell die sich bietenden Chancen ergriffen und bieten nunmehr Streamings an, errichten Autokinos oder stellen Anti-Corona-Schutzeinrichtungen her. Manche Firmen stehen aktuell sogar schon vor der Wiederaufnahme des Betriebs. Bei all diesen Aktivitäten spielen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine große Rolle.

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Zu den Schutzmaßnahmen zählt auch das regelmäßige Reinigen der Hände. (Bild: Shutterstock / Kunstzeug)

Arbeitsschutzstandard und Maßnahmenkonzepte

Mit der Veröffentlichung des nationalen Arbeitsschutzstandards des Bundesarbeitsministeriums und der davon abgeleiteten branchenspezifischen Standards durch die Berufsgenossenschaften sind alle Arbeitgeber und Unternehmer verpflichtet, gesonderte Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeit zu Corona-Zeiten und davon abgeleitete betriebliche Hygiene- und Maßnahmenkonzepte aufzustellen.

Diese Konzepte wurden für Bau- und Montagestellen von der BG Bau und der BGHM herausgegeben, für den Probenbetrieb an Bühnen und Theatern, Security, Zeitarbeit sowie für den Verwaltungsbereich der VBG und für Kassenarbeitsplätze der BGHW. Catering und Gastro wurden von der BGN bedacht.

In den umfangreichen Vorlagen werden beispielhaft technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten genannt, die zu berücksichtigen bzw. umzusetzen sind. Zusätzlich bieten einige BGen Muster-Gefährdungsbeurteilungen und weitere Handlungshilfen, wie Plakate und Infoschreiben, auch in anderen Sprachen, an.

Grundregel ist – wie auch im Privatleben – den geforderten Schutzabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Sollte das unmöglich sein, weil z.B. Dinge zusammen gehoben werden müssen, ist Schutzausrüstung zu tragen. Hier hat sich als Mindeststandard die Mund-Nase-Bedeckung (MNB) bewährt. Wie bei allen nichtfiltrierenden Halbmasken auch, sollte die Tragezeit auf maximal 75 Minuten begrenzt werden. Danach ist die MNB zu trocknen oder eine neue zu tragen. Aus dem Tragen der MNB entwickeln sich neue Belastungen, z.B. durch das erschwerte Atmen oder Gefährdungen, wie z.B. das eingeschränkte Gesichtsfeld, die der Arbeitgeber zusammen mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bewerten und beurteilen muss.

Eine andere wichtige Schutzmaßnahme ist das regelmäßige und gründliche, mindestens 20 Sekunden lange Händewaschen mit milder Flüssigseife. Ergänzend dazu ist die Bereitstellung von Hautpflegemitteln unerlässlich. Es hat sich bewährt, das 20-sekündige Händewaschen mit den Beschäftigten mit einer Stoppuhr zu üben.

Sollten Büros wieder besetzt werden nach einer Phase der Arbeit von zuhause, sollte auch in den Büros Abstand gehalten werden. Das kann z.B. durch Einzelbelegung geschehen oder der Bildung von sich abwechselnden Teams. Grundsätzlich sollten auch hier Trennungen z.B. zwischen gegenüberliegenden Arbeitsplätzen aufgebaut werden, wenn eine Einzelbesetzung nicht möglich ist.

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Beschäftigte sollten das 20-sekündige Händewaschen am besten mit einer Stoppuhr üben. (Bild: Shutterstock / NATALIA61)

Die Seele pflegen

In dieser für uns alle ungewohnten Ausnahmesituation werden wir als Mensch auf mehreren Ebenen gefordert; ob Arbeiter, Angestellter oder Chef. Besonders das Distanzhalten, Nicht-die-Hand-geben oder getrennte Arbeiten belasten uns als soziales Wesen immens. Umso mehr ist es wichtig, dass auch die Psyche bei alldem nicht vergessen wird. Allen Beschäftigten sollte die Beratung durch den Betriebsarzt, auch und gerade zu psychischen Belastungen, ausdrücklich angeboten werden. Auch die Weitergabe von Telefonnummern psychosozialer Beratungsstellen kann hier helfen.

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Betriebliches Notfallhandbuch erstellen

Die Wenigsten haben sich vor diesem Jahr sicher mit einem Pandemieplan oder gar einem betrieblichen Notfallplan beschäftigt. Umso mehr zeigt diese Krise, wie wichtig es sein kann, genau das und genau jetzt zu tun. Unterstützung bei der Planung bieten die verlinkten Seiten der VBG zu „Zwischenfall, Notfall, Katastrophe“ und die IHK mit ihrem „Notfallkoffer“.

Auf dem Weg zu einem betrieblichen Notfallhandbuch sind zunächst die Personen für das Planungsteam zu bestimmen. Dieses Team sollte nun alle möglichen und unmöglichen Stör-Szenarien identifizieren, beurteilen und bewerten und die Auswirkungen auf das Unternehmen betrachten. Daraus müssen dann Schutzziele festgelegt und Maßnahmen entwickelt werden.

Im innersten Zirkel des Betriebs kann z.B. eine plötzliche lebensbedrohliche Situation des Firmeninhabers, der alles in seinem Kopf „gespeichert“ hatte und der nun auf der Intensivstation liegt, alles zum Stillstand bringen. Es kann eine Überschwemmung geben, bei der Teile der IT vernichtet werden, Erdbeben, einen Störfall in einem Großbetrieb nebenan und vieles mehr. Oder eben eine plötzliche Erkrankungswelle bzw. Pandemie, die die verfügbare Belegschaft schrumpfen lässt bis hin zum Stillstand.

Essenziell ist das Zusammentragen aller relevanten Informationen z.B. zu Geschäftsprozessen, Kontaktdaten, Plänen, Verträgen usw., die alle Eingang in das Handbuch finden sollten. Eine klare Organisationsstruktur, zu der Krisenreaktionspläne, Telefonlisten und Verantwortlichkeiten gehören, ist für den möglichen Störfall aufzubauen. Möglicherweise sind Materialien zu beschaffen und einzulagern, wie z.B. Schutzausrüstungen.

Damit in einer möglichen Krise alle aufgestellten Pläne auch funktionieren, ist es erforderlich alle Beteiligten zu unterweisen, bzw. zu schulen. Erfahrungsgemäß hilft bei der Überprüfung der Papierlage eine Übung unter realen Bedingungen, mögliche Schwachstellen zu erkennen und die Abläufe in den Köpfen zu verankern.

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Fazit: In der Krise ist vor der Krise

Auf bittere Weise mussten wir dieses Jahr lernen, dass unser Geschäfts- und Lebensmodell von einem auf den anderen Moment hinfällig sein kann. Daraus gilt es, für die Zukunft zu lernen.

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