Glossar: Zuständigkeiten in der Veranstaltungstechnik

Wer darf eigentlich was in der Veranstaltungstechnik?

Welche Funktionen, Qualifikationen und Personen sind wirklich erforderlich, damit ein Auftraggeber eines Events seiner Auswahl- und vor allem Kontrollverantwortung nachkommen kann? Denn blind einer Unterschrift zu glauben, ohne das Geforderte zu kontrollieren, kann im Ernstfall problematisch werden. Ein Glossar über Zuständigkeiten in der Veranstaltungstechnik.

Licht-Rigging-Rigger-Veranstaltungstechnik(Bild: Pixabay.com)

[Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel stammt von Februar 2017]

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„COMPLIANCE!“, ruft der Kunde und verlangt allerlei Mögliches und schwer Mögliches von den zu beauftragenden Dienstleistern und Partnern einer Veranstaltung. In den Ausschreibungstexten wird zusätzlich viel gefordert und auf allerlei Normen, Regelwerke und „Stand der Technik“ verwiesen. Kaum wurden die Unterschriften gesetzt, wird nicht mehr kontrolliert, und oft weiß der Kunde offenbar auch nicht, welche Funktionen, Qualifikationen und Personen wirklich erforderlich sind, damit er seiner Auswahl- und vor allem Kontrollverantwortung nachkommen kann. Denn blind einer Unterschrift zu glauben, ohne das Geforderte zu kontrollieren, kann im Ernstfall problematisch werden …

Wie sagte einmal ein Richter auf die Frage: „Muss ich mir denn von meinem Subunternehmer und dessen Sub usw. die Nachweise zeigen lassen?“ – „Das wäre schon mal ein Anfang!“ Ein Nicht-prüfen der durch die jeweiligen Regelwerke vorgesehenen Qualifikationen und Tätigkeiten kann im Ernstfall zu Sach- oder gar Personenschäden und entsprechenden Konsequenzen führen.

Zur einfachen Übersicht haben wir nachfolgend ein kleines und übersichtliches Glossar mit Begriffen zusammengestellt, hinter denen die erforderlichen Qualifikationen aufgeführt und ggf. kurz erläutert werden.

Glossar zu den Zuständigkeiten in der Veranstaltungstechnik

Befähigte Person

Befähigung durch: Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit. Weiterbildungspflicht für befähigte Personen!

CAD-zeichnen und statisch planen

Beim Zeichnen und Planen setzt der VDI in der Richtlinie 6201, Blatt 1 voraus, dass für statische Planung erforderliche Qualifikationen beim Anwender der Software vorhanden sind. Die Ergebnisse bedürfen einer Bewertung durch erfahrene und qualifizierte Ingenieure oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation.

Gerüstbau

Fachkundige und befähigte Person im Gerüstbau nach Besuch entsprechender Ausbildungen.

Hubarbeitsbühnen

Bedienung nur nach Qualifizierung und gesonderter Beauftragung. Die Personen in der Arbeitsbühne müssen sich mit einem Rückhaltesystem im Korb sichern.

Koordinator/SiGeKo

Zwei Begriffe, die oft durcheinandergebracht werden. Es besteht nach ArbSchG Koordinationspflicht, sobald Beschäftigte von mindestens zwei Arbeitgebern auf einer Produktion zusammenarbeiten. Es besteht keine Ausbildungserfordernis des Koordinators. Bei möglicher gegenseitiger Gefährdung und auch bei gefährlichen Arbeiten (z. B. Arbeiten mit Absturzgefahr) ist ein extra Koordinator gefordert.

Der SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) kommt nur bei Anwendung der Baustellenverordnung zum Einsatz. Hier ist eine zweiwöchige Ausbildung Pflicht.

Laser

Ein Laserschutzbeauftragter muss anwesend sein, die Anlage einrichten und während des Betriebs auf die Einhaltung der Sicherheitsauflagen und Einstellungen achten.

Leitung und Aufsicht bei Auf- und Abbau

Die Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten muss nach DGUV Vorschrift 17 je nach Gefährdungsgrad durch Bühnen- und Studiofachkräfte, also Fachkräfte für Veranstaltungstechnik bis zu Meistern stattfinden. Vor Gastspielen (im eigenen Haus) oder Nutzung der Veranstaltungs- oder Produktionsstätten durch Dritte muss die Zuständigkeit hinsichtlich Leitung und Aufsicht festgelegt werden.

Pyrotechnik

Effekte der Klassen T2, F3, F4, S2 dürfen nur von Befähigungsscheininhabern nach SprengG gezündet werden. Die Effekte müssen zudem eine Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung haben. Die Qualifikation ist nachzuweisen.

Rigging

Für die Ausführung von Rigging-Tätigkeiten sind umfangreiche Kenntnisse notwendig, die im igvw-Qualifikationsstandard SQ Q2 definiert sind. Für einfache Tätigkeiten wie Montage und Anschlagen von Lasten ist die Ausbildung nach Level 1 nötig, für Tätig keiten wie Leitung und Aufsicht im Rigging, Erstellen von Anschlagpunkten, Systemauswahl Arbeitsmittel und Gefährdungsbeurteilung das Level 2 und für komplexe Riggingprojekte (Planung, Gefährdungsbeurteilungen und Führung von Mitarbeitern) das Level 3.

Stapler/Teleskopstapler

Bedienung nur nach Qualifizierung und gesonderter Beauftragung. Für den Teleskopstapler ist seit Anfang 2016 eine gesonderte, eintägige Zusatzausbildung erforderlich, und sollte der Teleskop noch einen drehbaren Oberwagen haben, ist ein weiterer Schulungstag erforderlich, da die Maschine dann ein Kran ist.

Auf öffentlichen Wegen benötigt der Fahrer den passenden PKW- oder sogar LKW-Führerschein gemäß zulässigem Gesamt gewicht. Klasse B reicht ab 3,5 t nicht mehr!

Strom

Hier ist eine Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik (EFK) erforderlich. Diese muss die zur Verfügung gestellten Speisepunkte vor Benutzen prüfen und nach Errichten der mobilen elektrischen Anlage diese messen und prüfen. Alle elektrischen Betriebsmittel (Kabel, Verteiler, Geräte usw.) müssen regelmäßig von einer EFK geprüft werden.

Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik (VfV)

Ein Meister für Veranstaltungstechnik ist nach VStättVO bei mehr als 200 m2 Szenenfläche gefordert, eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik von 50 m2 bis 199 m2 . Diese Person muss Auf-, Ab- und Umbauten, Proben, Veranstaltungen und Wartungsarbeiten leiten und beaufsichtigen. Sie muss Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Veranstaltungs- und sicherheitstechnischen Einrichtungen gewährleisten. Der VfV ist eine Funktion, die der Betreiber sicherstellen muss.

Zeltbau

Sachkundiger im Zeltbau mit von der Berufsgenossenschaft an erkanntem Ausbildungsnachweis.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Koordinator/SiGeKo
    Hier bin Ich sehr daran interessiert, wieviel Koordinatoren man benötigt, wenn da mindestens Zwei aber schon mal 18 Arbeitgeber gleichzeitig tätig sind.

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    1. Es gibt keine Vorgaben wieviele Koordinatoren bzw. welche Qualifikation diese aufweisen müssen. Das liegt daran das der Arbeitgeber diese Tätigkeit auch selbst ausführen kann. Mal ein Lehrgang für Koordination zu besuchen ist aber hilfreich. Wichtig ist nur das bei der Zusammenarbeit von Arbeitnehmern verschiedener Arbeitgeber diese Tätigkeiten koordiniert werden.

      Ausnahme ist der genannte SiGeKo hier gibt die es diverse Vorgaben die in der Baustellenverordnung nachgelesen werden können. Hier gibt es auch klare Vorgaben an die Qualifikation. Was gerne übersehen wird ist das viele Outdoorproduktionen unter die Baustellenverordnung fallen.

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      1. Hi Johannes,
        Um diese Chat lebhaft zu halten antworte Ich mal mit 2-jahrestakt..(17-19-21)
        Ja, genau im Outdoorbereich, verlangt ein SiGeKo, und dass ist auch richtig!

        Meine gesammelte Erfahrungen sagen mir:
        Benennung Delegation Unterweisung Dokumentation, Prüfen und nach Bedarf wiederholen..
        und immer mal wieder anpassen/optimieren wo sich die Gegebenheiten geändert haben..

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  2. Es gibt viel zu wenige Nachrichten über Mängel in der Durchführung von Veranstaltungen…Das muss nicht teuer werden….nur gut geplant….A.E..A.Zi

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  3. Schöner Artikel zum Einstieg in die VT-Sicherheit. Gibt es in diesem Zusammenhang auch tiefergehende Betrachtungen betreffend die Gewerke Beleuchtung, Beschallung, Video etc. .. ? Falco Zanini?

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    1. Hallo Ado,

      leider habe ich heute erst Deinen Kommentar gesehen. Vielen Dank für Deine Anregung. Ich werde das gerne mit dem EP besprechen und mal schauen, was ich noch dazu schreiben kann. Für konkrete Fragen bin dankbar.

      Viele Grüße, Falco Zanini

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  4. Ein sehr schönes Beispiel für maßlos überzogene Regulierung. Ich besitze einen Führerschein, der auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen beinhaltet. Ich besitze einen Flurförderschein, darf also Gabelstapler fahren. Nun muss ich für Hubbühnen noch einen separaten Schein haben, ebenso für Teleskopstapler… Wenn es danach geht, bin ich ja nur noch auf Lehrgängen, zumal man die Dinger jedes Jahr neu machen muss, und komme nicht mehr zum Arbeiten. Und dann enthält die Regelung mit dem Sichern im Korb der Hubbühne einen wesentlichen Fehler: Im Falle, dass so eine Hubbühne wirklich mal umfällt, ist das angurten darin unter Umständen tödlich. Ich stürze mit dem Ding um, und kann nichts machen. Andernfalls könnte ich mich ja vielleicht irgendwo an einer Traverse, Mauer oder sonstigem festhalten und nicht mit abstürzen. Oder noch rechtzeitig abspringen, bevor es mich mit voller Wucht auf den Boden haut und das Gestänge des Korbes mir schwerere Verletzungen zufügt…. Genau die Diskussion hatten wir jetzt auf einer Grossbaustelle. Der dortige Sicherheitsbeauftragte war der selben Meinung und hat das Sichern im Korb untersagt.

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    1. Gerne gehe ich auf diesen Kommentar ein, um mit einigen Missverständnissen aufzuräumen. Der Ausbildungsgrundsatz für Staplerfahrer, der schon sehr alte DGUV Grundsatz 308-001, hat immer schon drei Ausbildungsstufen in Punkt 3 gekannt. Der salopp “Staplerschein” genannte Ausbildungsteil ist die Stufe 1. In der Stufe 2 wird eine Zusatzausbildung z.B. für Fahrer von Teleskopstaplern ausdrücklich genannt. Das hat nur niemanden interessiert und die Teleskopstapler wurden immer beliebter aber nicht ungefährlicher. Deswegen hat die DGUV und auch die Behörden anderer Staaten die Notbremse gezogen und einen neuen DGUV Grundsatz 308-009 für die Ausbildung der Teleskopstaplerfahrer eingeführt. Es ist übrigens NICHT richtig, dass die Ausbildugn jedes Jahr neu gemacht werden muss. Der den Fahrer einsetzende Unternehmer muss mindestens jährlich eine Unterweisung durchführen und einen Fahrauftrag erteilen. Die Unterweisung beschränkt sich in der Regel auf die übllichen Gefahren und Schutzmaßnahmen und sollte nicht länger als eine halbe Stunde betragen. Die Bildugnsträger verkaufen natürlich gerne die eintägigen Auffrischungsschulungen. Gleiches gilt für die Bediener von Hubarbeitsbühnen. Hier schreibt nur die IPAF für ihre PAL-Card eine Auffrischung ALLE 5 Jahre vor. Allerdigns ist auch hier jährlich eine Unterweisung und Beauftragung fällig. Was die Gefahr des Umstürzens/rausgeschleudert werdens aus dem Korb einer HAB angeht, kommt es darauf an, die richtige PSA zu verwenden. Hier ist eben NICHT eine normale PSA gegen Absturz zu verwenden, sondern ein Rückhaltesystem ähnlich einem Höhensicherungsgerät, wie in der DIN EN 280 vorgeschrieben. Hier gibt es besonders kleine Geräte schon seit einiger Zeit auf dem Markt. Das Tragen dieser Rückhaltesysteme sollte übrigens die logische Konsequenz einer Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers sein.

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      1. Klaus Lenz ging es -wie ich es verstehe – weniger darum, korrekt gegen Absturz von der Arbeitsbühne gesichert zu sein, sondern im Gegenteil, frei zu sein, sollte die Arbeitsbühne/Teleskopstapler umkippen, damit man sich noch am Rigg festhalten kann, ohne von dem Sicherungsgurt in die Tiefe gezogen zu werden.
        Sein Einwand ist schon berechtigt, allerdings ist in diesem Extremfall der Fehler wohl schon vorher passiert beim Aufstellen/Ausfahren der Bühne.

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    2. Und schon von Anfang an vermischt du einige Dinge, die nichts miteinander zu tun haben…
      Die Klasse L des gesetzlich vorgeschriebenen Führerscheins berechtigt dich zum Führen dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Geländen.

      Alle weiteren, von dir angesprochenen, Scheine, sind dchon einmal nicht gesetzlich vorgeschrieben.
      Generell kann dir niemand untersagen, dass du diese Fahrzeuge irgendwo führst, solange es in deiner eigenen Verantwortung liegt (noch einmal:Es gibt kein Gesetz, das diese Scheine vorschreibt, wie z.B. den Flurförderschein). Hier ist allerdings dann der Punkt erreicht, an dem du nicht die alleinige Verantwortung trägst, weswegen du sie eben doch nicht führen darfst, solange du den notwendigen Befähigungsschein nicht erstanden hast.
      (Außerdem ist der Flurförderschein kein Befähigungsnachweis für Gabelstapler, sondern allgemein für Flurförderzeuge, unter die noch andere Dinge fallen)

      Ich habe in den letzten Jahren die Entwicklung nicht mehr ganz verfolgt, allerdings könntest du auch einen ganz anderen “Schein” machen, da dieser, meines Wissens, nicht an eine jährliche Nachunterweisung gebunden ist.

      Wenn du außerdem bei den maximal 3 Tagen schon Probleme hast, dann hoffe ich, dass du auf diesem Level bleibst, denn denk einmal darüber nach, dass bei Führerscheinklasse C und D schon alle 5 Jahre 5 Tage Nachschulung und eine arbeitsmedizinische Untersuchung sogar gesetzlich vorgeschrieben werden. (Solange du diese Führerscheinklassen für gewerbliches Fahren nutzen möchtest)
      Dann die jährliche Sicherheitsunterweisung und jede weitere Unterweisung auf neue Fahrzeuge, wie Flurförderzeuge jeglicher Art oder jede weitere Art an Hubarbeitsbühnen, deren Befähigungsnachweis nicht erst seit gestern zu erbringen ist… (für die Verantwortungsstellen und den Versicherungsschutz)…

      Ich setze mich im Übrigen stark dafür ein, dass die Nachschulungen, die gesetzlich gefordert werden, auch auf Klasse B und A erweitert werden, dazu ebenfall jeweils eine Abschlussprüfung der Nachschulung mit inbegriffen ist und sämtliche Fußgänger und Radfahrer einen Führerschein machen müssen (der für diese beiden Fälle staatlich finanziert ist), um sie, der Chancengleichheit und Umgangsweise wegen, wie Führerscheininhaber belangen zu können.

      Wenn du dich also über die 3 Nachweise beschwerst, dann scheinst du das ganze zum einen selbständig auszuführen – was dann noch ganz andere Problematiken aufwirft – und zum anderen nicht gerade sehr oft in einem Jahr. Hier ist dann die Frage, ob die praktische Erfahrung ausreichend ist oder eine Verlängerung überhaupt sinnvoll.
      Im unwahrscheinlichen anderen Fall ist es doch schön, dass der Arbeitgeber dafür sorgt, dass du die Schulungen bekommst und du kannst 3 Tage etwas entspannen, wenn du denn ohnehin weißt, wie es richtig ist – so wie ich.

      Also?

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  5. Danke für den Beitrag zur Veranstaltungstechnik. Mein Bekannter hat eine Ausbildung für Veranstaltungstechnik gemacht. Doch wir wussten nie genau, was genau er da macht. Interessant, dass man da auch richtig mit Gerüsten, Hubarbeitsbühnen und Staplern arbeitet.

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    1. Hallo Michael, der Veranstaltungstechniker macht vor allem eine Ausbildung im Bereich Bühnenbau, Licht- und Tontechnik. Also 3 Hauptfelder, wonach sich die jungen Veranstaltungstechniker nach der Ausbildung ihr persöhnliches Berufsfeld aussuchen können. Seit einieger Zeit nimmt auch Videobearbeitung einen immer größer werdenen Bereich ein. Hoffe, das ich dir weiterhelfen konnte. LG Dirk

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  6. Ich hoffe meine Frage passt noch halbwegs in das Thema hier rein 🙂

    Darf ein Ton-Techniker, der nur ein “Ton-Studium” (Focus auf kreativität, keinerlei Vergleich zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik) absolviert hat auf einer Baustelle auch technische Tätigkeiten (Speaker hängen, verkabeln etc) durchführen, oder ist die Ausbildung dafür zwingend erforderlich?

    LG

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    1. Hallo Pascal, eine wirklich intressante Frage die du hier in den Raum wirfst. Kein Tontechniker ist aleine im Haus der Veranstaltung,also ohne einen Kurs für Anschlagmittel zu haben darf er nichts hängen. Lautsprecherkabel und Mikro´s darf er natürlich verkabeln da es sich um Kleinspannungen handelt. Sogenannte Sound Designer sollten wirklich sehr früh bei der Vorplanung dabei sein und das Personal des Hauses nutzen. Ist zwar viel vordenken doch auch weniger Mechanik.

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  7. Bei der Firma, wo ich arbeite, plant man eine Veranstaltung. Da es ein sehr komplexes Thema ist, hat man einen Berater eingeladen, der alles planen sollte. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, die richtige Technik zu finden, die an die Bedürfnisse unserer Veranstaltung passen würde.

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  8. Einer meiner engsten Freunde ist Veranstaltungstechniker. Es war toll seine Geschichten zu hören über seinen Job den er tagtäglich ausführt. Er hatte auch immer Gästeliste für echt coole Konzerte. Da war ich immer etwas Neidisch. So eine Veranstaltung benötigt wirklich viele Leute. Faszinierend.

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  9. Ich habe einen Kollegen der in im Veranstaltungsraum unterwegs ist. Er wollte sogar mal sich als Rigger ausprobieren, Rigger sind die die bis ganz nach oben klettern. Für mich wäre das ja nichts aber mein Kumpel hatte davon viel Ahnung und wusste schon womit er was verbindet wenn er oben ist. Vor solch einer Arbeit habe wirklich großen Respekt.

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  10. “Ein Meister für Veranstaltungstechnik ist nach VStättVO bei mehr als 200 m2 Szenenfläche gefordert, eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik von 50 m2 bis 199 m2 ”

    Meiner Meinung nach zu pauschal. Ein Meister kann auch bei einer Szenenfläche kleiner 200 m² erforderlich sein. Immer eine Frage der Gefährung.

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  11. Gut zu wissen, dass ein Laserschutzbeauftragter die Anlage einrichten muss und die Sicherheitsauflagen verantworten muss. Ich kümmere mich um die Organisation eines Stadtteilfests und informiere mich über die Voraussetzungen bzgl. Veranstaltungs- und Lichttechnik. Danke für den Beitrag, sehr informativ! [Anmerkung der Redaktion: URL entfernt]

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  12. Danke, dass Sie erklärt haben, wie sich Personen in einer Arbeitsbühne mit einem Rückhaltesystem sichern müssen. Mein Freund versucht, Mitarbeiter zu finden, die in einer Arbeitsplattform arbeiten können. Vielleicht wäre es eine gute Idee, das Personal zu schulen. [Anmerkung der Redaktion: URL entfernt]

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  13. Das ist genau das, was ich zu zum Thema Eventtechnik gesucht habe. Ich werde es mit meinem Bruder besprechen, der auch viel über dieses Thema weiß. Mal sehen, ob er mir noch mehr Tipps geben kann! [Anmerkung der Redaktion: URL entfernt]

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  14. Auf der Arbeit wurde mir gesagt, dass es gut ist, wenn man sich mit dem Thema Eventtechnik einmal auseinander setzt. Jetzt wo ich diesen Beitrag lese, finde ich es wirklich interessant. Ich denke, den Beitrag werde ich mal mit meinen Kollegen teilen.
    [Anmerkung der Redaktion: URL entfernt]

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  15. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Veranstaltungstechnik. Mein Bruder arbeitet in der Veranstaltungstechnik, wo für den Aufbau Teleskoparbeitsbühnen genutzt werden. Gut zu wissen, dass Hubarbeitsbühnen nur nach gesonderter Beauftragung und Qualifizierung genutzt werden dürfen. [Anmerkung der Redaktion: URL entfernt]

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  16. Gut zu wissen, dass man mit der Wartung der Elektroinstallation bei einer Veranstaltung eine Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik beauftragen soll. Mein Onkel beschäftigt sich mit allen Fragen der Elektrotechnik. Er ist der Ansicht, dass sich ein Elektrotechniker nach Abschluss seiner Grundausbildung unbedingt in einem der Teilbereiche der Elektrotechnik spezialisieren soll. Auf der Suche nach weiteren Infos bin ich auf die Webseite hb24.at/de-at/leistungen/elektro-haustechnik/elektrotechnik/ gestoßen.

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    1. Ich glaube, das hier was vermischt wird, denn hier ist einmal die Rede von Veranstaltungstechnik und einmal von Haus – und Gebäudetechnik. Meinen Informationen zufolge hat ein Veranstaltungstechniker keine Befugnis in die Haustechnik einzugreifen, sondern nur der zuständige Hauselektriker (Fachkraft für Gebäudesystemtechnik). Der Zuständigkeitsbereich beginnt demnach am Übergabepunkt, sprich CEE Steckdose o.ä. Sollten an der Installation vor der Steckdose Fehler auftreten, hat die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik meines Erachtens, deshalb keine Befugnis und muß den Haustechniker kontaktieren. In der Regel steht bei Veranstaltungen geeignetes Fachpersonal von Hausseite für solche Fälle zur Verfügung.
      Sofern hier eine andere fundierte Sichtweise besteht, laß ich mich gerne belehren.

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  17. Freunde von mir wollen, wenn die Pandemie irgendwann in den Griff bekommen wurde, ein kleines Festival veranstalten. Gut zu wissen, dass für den Strom eine Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik (EFK) erforderlich ist. Außerdem müssen auch noch Leute für das Sicherheitspersonal gefunden werden. [Anmerkung der Redaktion: URL entfernt]

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  18. Moinsen zusammen,
    kann man in einer Mehrzweckhalle, BJ. 60er Jahre, auf einer fest verbauten Bühne, ohne baulich getrennte Bereiche von Bühnenhaus & Zuschauerraum (sprich ohne eisernen Vorhang, nur B1 Vorhang und Sprühwasserlöschanlage), eine hinter der Bühnenöffnung vorhandene Szenefläche von >200m² je nach Bedarf und Veranstaltung, z.B. mit Molton (Backdrop + R/L Panoramavorhänge) auf <200m² verkleinern und somit bei einer unbedenklichen Veranstaltungen die Beaufsichtugung des Auf/Abbaus und der Show nach §40 VStättVO von einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (Meister) auf eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik übertragen?
    Bin gespannt auf Eure Antworten.

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  19. Ja, ist immer alles schön, aber wenn Veranstalter für das komplette Event 600€ netto Technik-Budget in den Ring werfen, dann kann das nicht funktionieren mit ner Fachkraft und geprüftem Stromverteiler, da ist ja quasi nicht mal das Material an sich bezahlt…

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  20. Es ist spannend zu erfahren, dass es so viele unterschiedliche Zuständigkeiten in der Veranstaltungstechnik gibt. Mein Bruder sucht nämlich gerade auch in diesem Bereich nach einem Ansprechpartner. Ich hoffe, dass er sein Event so auf die Beine stellen kann, wie er es sich vorstellt. [Hinweis der Redaktion: URL entfernt]

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