Artisten im Fokus des Finanzamts

Sind Artisten Künstler oder Gewerbetreibende?

Sind Artisten Künstler oder Gewerbetreibende? Auf diese Frage würden wahrscheinlich 99% aller Menschen mit der ersten Möglichkeit antworten. Schließlich stammt alleine schon der Begriff „Artist“ von dem lateinischen Wort „ars, artis“ ab – die Kunst. Dass das Finanzamt jedoch seine ganz eigene Definition für Artisten hat, mussten Lais Franzen und Willi Schindler, Gründer der Cocktailshow TakeTwo, erfahren, als nach 15 Jahren ehrlicher Steuerzahlung das Finanzamt an die Tür klopfte und eine Nachzahlung der Gewerbesteuer verlangte …

TakeTwo
(Bild: Isabel Humpert )

Nach ihrer Ausbildung in verschiedenen künstlerischen Bereichen – darunter Tanz, Schauspiel, Artistik und Pantomime – haben die beiden Künstler Lais Franzen und Willi Schindler eine gemeinsame Idee: Eine eigene Show, in der sie sich selbst verwirklichen und mit der sie sich selbstständig machen können. Sie setzen sich zusammen und entwickeln auf Basis des Jonglierens ein Konzept, bei dem nicht nur die Unterhaltung im Vordergrund steht, sondern auch ein ganz praktischer Mehrwert für die Besucher: ein Cocktail für jeden Zuschauer. Mixbecher sollen durch die Luft fliegen, Sektflaschen oder Apfelsinen. Eigene Requisiten werden entworfen, die durch gegenseitiges Zuwerfen die Getränke ordentlich durchschütteln. Die Show wird eingeübt, vorgeführt und ständig weiter entwickelt – und zwar erfolgreich. Die Künstler können davon leben und haben sogar Auftritte in Indien und Las Vegas.

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Take Two
(Bild: TakeTwo)

Natürlich geben die beiden Show-Cocktail-Mixer ihre Einkünfte beim Finanzamt an: Nach ihren Recherchen zahlen Künstler Einkommensteuer. Als TakeTwo GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) reichen sie jährlich die Steuererklärung beim Finanzamt ein. Fünfzehn Jahre lang akzeptiert das Finanzamt diese Erklärungen ohne Beanstandungen. Bis ein Brief des Finanzamts eintrifft: Er enthält die Nachricht, Jongleure seien Artisten und Artisten keine freischaffenden Künstler, sondern Gewerbetreibende. Deswegen hätten die beiden Künstler Gewerbesteuer zu zahlen – und das bitte rückwirkend für die letzten acht Jahre, zuzüglich der Zinsen. Insgesamt fast ein Jahreseinkommen.

Warum Artistik keine Kunst sein soll

Das Finanzamt wird um Erklärung gebeten und geizt nicht mit Informationen. Rund zehn Seiten detaillierter Erklärung schickt die Behörde an die beiden Künstler: Artistik sei keine Kunst, da der Artist lediglich besondere Geschicklichkeit in eingeübten Spielsituationen zeige – eine Ansicht, die auf eine Rechtsprechungen aus den Jahren 1951 und 1926 zurückgeht. Des Weiteren würden Artistik-Nummern nach Meinung des Finanzamts keine vielfältigen Interpretationen erlauben, sondern sich lediglich auf den Unterhaltungswert im Moment des Erlebens beschränken. Prinzipiell seien die Auftritte von Künstlern deshalb nur schablonenhafte Wiederholungen ein und derselben Show – auch das sei keine Kunst. Schließlich könne die Show der beiden nach ein wenig Übung auch von jedem beliebigen anderen Artisten aufgeführt werden. Zuschauer würden die ursprünglichen Ideengeber nicht einmal vermissen.

(Bild: TakeTwo)

Für passionierte Künstler ein Schlag vor den Kopf: Nach 15-jähiger Karriere als Künstler nun also „nur noch“ Gewerbetreibende? Warum gelten Sänger oder Tänzer als Künstler, Artisten aber nicht? Schließlich wiederholen auch Sänger bei jeder Show ihre Songs, absolvieren Tänzer bei jedem Auftritt die einstudierten Schritte. Die Kunst ist es, sich jedes Mal neu auf das Publikum einzulassen, die eigenen Grenzen auszuloten und auf die räumlichen Gegebenheiten zu reagieren.

Um bei der Stolperfalle Finanzamt nicht ins Straucheln zu geraten, haben wir uns bei Susanne Rosenberg von der VRT Steuerberatung erkundigt und nachgehakt, was Künstler und Artisten bei der Steuererklärung beachten müssen.


Wissenswertes für Artisten von der VRT Steuerberatung

Leider gibt das Einkommensteuergesetz auf die Frage „Sind Artisten Künstler oder Gewerbetreibende?“ keine eindeutige Antwort. Der Begriff des Künstlers ist nicht gesetzlich definiert und muss daher von der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung ausgelegt werden. Diese Rechtsprechung basiert zuweilen auf einem reichlich antiquierten Kunstverständnis und ist im Einzelfall nicht nachvollziehbar. Im Zweifel muss jeder Artist vor Aufnahme seiner Tätigkeit mit seinem Steuerberater abklären, inwieweit seine Kunstfertigkeit hinsichtlich „eigenschöpferischerer Leistungselemente“ sowie „Gestaltungskraft“ und „künstlerischer Gestaltungshöhe“ einem finanzamtlichen Kunstverständnis entsprechen.

Diplom-Finanzwirtin Susanne Rosenberg, Steuerberaterin bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner
Diplom-Finanzwirtin Susanne Rosenberg, Steuerberaterin bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner (Bild: Privat )

Um bestehende Unsicherheiten und unerwartete Steuernachforderungen des Fiskus im Vorfeld auszuräumen, bietet es sich daher an, beim Finanzamt einen formellen Antrag auf verbindliche Auskunft zu stellen, bei dem die konkrete Tätigkeit ausführlich beschrieben wird. Die Auskunft des Finanzamts ist leider gebührenpflichtig und richtet sich nach einem ermittelten Gegenstandswert bzw. wird nach Zeit abgerechnet.

Einkommenssteuer vs. Gewerbesteuer

Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeit gewerblich ist und damit auch der Gewerbesteuer unterliegt, ist dies unschön, aber auch kein Weltuntergang. Denn seit dem Jahr 2008 wird die gezahlte Gewerbesteuer immerhin auf die Einkommensteuer angerechnet. Was an Gewerbesteuer gezahlt wird, mindert also – zumindest weitgehend – die zu zahlende Einkommensteuer. Die Anrechnung ist allerdings der Höhe nach beschränkt auf sog. Hebesätze bis 380%. Den Gewerbesteuer-Hebesatz legt jede Gemeinde oder Stadt selbstständig fest. Er beträgt mindestens 200%, in Ballungsgebieten aber auch gerne einmal 470% oder gar mehr. Wer also in einer Gemeinde mit moderatem Hebesatz seinen Wohnsitz hat, braucht die Gewerbesteuer nicht zu fürchten. Wer in Hamburg, Köln oder München sein Gewerbe betreibt, zahlt effektiv in der Summe aus Einkommensteuer und Gewerbesteuer gut 3% Steuern mehr als ein als freiberuflich anerkannter Künstler.

Calculator
(Bild: Pixabay.com)

Gleichwohl kann es dadurch, dass die Einkommensteuer durch das Finanzamt, die Gewerbesteuer jedoch von der Gemeinde oder Stadt festgesetzt wird, zu abweichenden Zahlungsterminen und damit zu Liquiditätsproblemen für den Steuerpflichtigen kommen. Handelt es sich bei den Artisten um Einzelunternehmer, kann ein Antrag auf Verrechnungsstundung hilfreich sein. Soweit die Gewerbesteuer von einem gesonderten Personenunternehmen geschuldet wird, kann eine Abtretung der Einkommensteuererstattungsansprüche an das Unternehmen in Betracht kommen. Nicht nur für die Gewerbesteuernachzahlungen werden Zinsen festgesetzt, auch für die Einkommensteuererstattungen werden 6% Zinsen zusätzlich vom Finanzamt gezahlt.

Achtung vor dem Gewerbesteuer-Virus

Zu beachten ist außerdem, dass die mögliche Künstlereigenschaft und damit die Frage der Gewerbesteuerpflicht auch bei Personenzusammenschlüssen für jeden Beteiligten isoliert geprüft werden muss. Wenn sich mehrere Artisten und andere Künstler zu einem Gemeinschaftsprojekt oder Personenunternehmen zusammenschließen, sollte jeder Beteiligte eine vom Finanzamt als künstlerisch qualifizierte Tätigkeit erfüllen, da ansonsten stets die gesamte Personenvereinigung als gewerblich eingestuft wird. Nur ein gewerblich tätiger Beteiligter „infiziert“ quasi die übrigen freiberuflichen Künstler mit seinem Gewerbesteuer-Virus.

Besonderheiten bei Umsatz- oder Gewinnüberschreitung

Neben der Frage der Steuerbelastung müssen als gewerblich eingestufte Artisten auch bedenken, dass Sie bei Überschreitung bestimmter Grenzen bei Umsatz (600.000 Euro) bzw. Gewinn (60.000 Euro) ihren Gewinn nicht mehr durch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln dürfen, sondern zur Bilanzierung gezwungen sind. Diese ist nicht nur technisch deutlich anspruchsvoller, es führt häufig auch zu einer früheren Entstehung von Gewinnen und damit Steuerzahlungen.

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Geschicklichkeit in eingeübten Spielsituationen zeigt man als Künstler immer, wenn man ein Musikstück vorträgt oder das Erlernte Handwerk als Maler präsentiert. Warum ist sind Artisten da eine Ausnahme? Werden sie eher als Sportler angesehen? Muss man sich da mit seinem Steuerberater auseinandersetzen oder ist es besser, wenn man sich gleich einen Anwalt sucht?

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  2. Au, das ist aber eine schwierige Frage. Manchmal kommt es auch vor, dass man als Künstler beim Finanzamt des Steuerhinterzugs beschuldigt wird, weil die Firmen, für die man Kurzfristig arbeitete, ihre Abrechnungen nicht vollständig eingereicht haben. Ich schicke seither alles, was ich habe hinterher, obwohl sie schreiben, dass sie keine Zusätzlichen Dokumente haben wollen. Wenn aber wieder etwas anderes ausgerechnet wird, als das, was ich ausgerechnet habe, dann bin ich der Geschädigte.

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  3. Das ist aber sehr bitter mit der Nachzahlung. Ich würde wirklich jedem raten sich von seinem Steuerberater im Vorfeld beraten zu lassen. Ich hatte ein ähnliches Problem, da ich als Texter und Webdesigner arbeitete und für letzteres wurde eine Nachzahlung verlangt.

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  4. Ich habe darüber nachgedacht einen Kollegen darum zu bitten, dass er mir das Bad malert. Wenn man jemanden kennt, der das übernimmt, dann ist das wunderbar. Die Farben wähle aber ich aus.

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  5. Och, mir geht dieses Theater mit der Steuererklärung immer dermaßen auf die Nerven. Ständig fehlt etwas und das muss dann nachgereicht werden oder es wurde etwas falsch berechnet. Der Papierkrieg ist anstrengender als das Tagesgeschäft. Noch habe ich mich als Malern aber nicht so etabliert, dass ich alles abgegeben könnte. Momentan hole ich mir Hilfe bei einer Freundin, sie ist selbst Steuerberaterin.

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  6. Die Performance ist doch ein eigenes Produkt, was von allen gerne gesehen wird. Es kommt ja bei den Events vor, wenn die eingeladen werden, was wirr eigentlich machen möchten. Hier würde es doch von dem Einkommen gehen.

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  7. Interessant, dass es einen Streit darüber gibt, ob ein Artist ein Künstler im Sinne des Steuerrechts ist. Ich denke da ist es nicht verwunderlich, dass viele sich unsicher sind, ob sie bei der Steuer alles richtig machen. Diese Unsicherheit ist auch der Grund, warum ich einen Steuerberater habe.

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  8. Ich wusste noch gar nicht, das vom Finanzamt angezweifelt werden kann, das Artistik Kunst ist. Ich werde vielleicht mal meinen Steuerberater [Anmerkung der Redaktion: URL entfernt] konsultieren. Denn ich befinde mich gerade in den Vorbereitungen zu einer eigenen Show und will keine Fehler bei der Versteuerung machen.

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  9. Das Thema Steuererklärung interessiert mich schon seit Längerem. Ich bin immer auf der Suche nach neuen und interessanten Artikeln und Blogs zu diesem Thema. Es ist super, dass ich diesen Blog gefunden habe. Hier findet man echt viele hilfreiche Informationen. Guter Tipp, mit einem Steuerberater darüber zu sprechen. [Anmerkung der Redaktion: URL entfernt]

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