Rechts- und Versicherungsfragen einfach erklärt

Ob Transportschaden oder Ausfall: Events richtig absichern

Die Eventlogistik hat es nicht leicht: Läuft alles reibungsfrei, bemerkt sie niemand, aber sobald ein Problem auftritt, stehen an jeder Ecke Ankläger, die meinen, es besser gewusst zu haben. Doch schief gehen kann immer etwas, ganz gleich wie gut geplant und strukturiert das Projekt war. Denn auf einige Dinge hat man nun mal keinen Einfluss. Was passiert also, wenn das Personal im Stau steht, der Dienstleister eine Panne hat oder Naturgewalten den Transport verzögern? 

Eventlogistik
(Bild: Pexels.com)

Ganz gleich, wie gut ein Projekt geplant ist, es gibt einfach Dinge, auf die man keinen Einfluss hat – die Eventlogistik bildet da keine Ausnahme. Im Fall der Fälle ist es jedoch von Vorteil, zu wissen, welche Rechtsgrundlagen greifen und welche Versicherungen den größtmöglichen Schutz bieten.

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Im zweiseitigen Dossier erklären unsere beiden Experten, Rechtsanwalt Thomas Waetke und Versicherungsfachmann Christian Raith, welche Rechte man auf seiner Seite hat und wie man sich am besten absichern kann!

Aus Sicht der rechtlichen Seite müssen direkt zu Anfang einige grundlegende Fakten geklärt werden. Gibt es einen Vertrag? Ist es ein gesetzlicher Standardvertrag oder wurden spezielle Klauseln eingefügt? Das entscheidet mitunter darüber, ob im Schadensfall eine sogenannte Hol-, Bring- oder Schickschuld in Kraft tritt. Beliebt ist auch die Frage nach Transportverzögerungen aufgrund von Unwettern, Vulkanausbrüchen, etc. Wie in diesen Fällen zu verfahren ist, erklärt Rechtsanwalt Thomas Waetke.

Zug Verspätung
(Bild: Pixelio.de)

Sein Kollege Christian Raith bezieht sich in dem Dossier dagegen eher auf die versicherungstechnische Seite. Dabei erläutert er die Vorteile einer Ausfallversicherung, nimmt aber auch Bezug auf mögliche Ausnahmen und Kosten der Versicherung. Zudem erläutert der Versicherungsfachmann, mit welcher Versicherung sich fast alle Eventualitäten abdecken lassen – und welches Risiko als fast einzige Ausnahme nicht versichert werden kann…

 

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