ProMediaNews
Stellungnahme der Messe Karlsruhe

CoronaVO Messen ermöglicht Messen & Kongresse auch in 2020

Am 27. August haben Bund und Länder beschlossen, Großveranstaltungen noch bis Ende 2020 zu verbieten, insofern Kontaktverfolgung und Hygieneregeln nicht eingehalten würden. Jetzt meldet sich die Messe Karlsruhe zu Wort: Messen und Kongresse seien hiervon nicht betroffen, die CoronaVO Messen schaffe die rechtliche Grundlage für eine sichere Durchführung – natürlich unter Auflagen. 

Messe Karlsruhe_Dachvorsprung(Bild: Messe Karlsruhe/Behrendt & Rausch)

Anzeige

Sowohl die Kontaktverfolgung als auch das Einhalten von Hygienevorschriften seien auf Messen, Ausstellungen und Kongressen möglich. Solche Maßnahmen sowie Besucherführung oder die Anpassung der Zutritte könnten einen sicheren Veranstaltungsbesuch gewährleisten. Deshalb habe sich Baden-Württemberg in die Riege der anderen Bundesländer eingereiht und am 14.07.2020 eine spezielle Verordnung für Messen, Ausstellungen und Kongresse erlassen. Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) auf Messen, Ausstellungen und Kongressen – kurz: CoronaVO Messen – sei vom gestrigen Beschluss zu Großveranstaltungen unberührt und gültig.

Laut der CoronaVO Messen müsse die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Besucher auf das Verhältnis der zur Verfügung stehenden Fläche angepasst werden. Die Verordnung nenne hier sieben Brutto-Quadratmeter pro Besucher. Auch der bekannte Abstand von 1,5 Metern müsse auf Messen eingehalten werden können. Dafür würden beispielsweise Gänge verbreitert, Laufwege vorgegeben, Abstandsmarkierungen auf Böden aufgebracht und Flächen hinzugenommen. Die Kontaktverfolgung und die Regulierung der Besucherzutritte würden durch die Online-Registrierung aller Teilnehmenden vorab gewährleistet. Der Erwerb von Tickets an Tageskassen sei hierdurch ausgeschlossen.

Unerlässlich bleibe, so die Messe Karlsruhe, auch das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes in den Hallen. Der Schutz könne natürlich abgenommen werden, wenn ein gastronomisches Angebot genutzt werde oder man sich auf einem Messestand beraten ließe. In beiden Situationen müsse ein fester Platz eingenommen werden. Zahlreiche Desinfektionsmöglichkeiten, Hinweise zur Nies-Etikette, eine No-Handshake-Policy, erhöhte Reinigungsintervalle von Kontaktflächen sowie der Verzicht auf Angebote, bei denen sich Menschen zu nahe kämen, sorgten darüber hinaus für Sicherheit.

„Die Gesundheit aller hat bei uns den höchsten Stellenwert“, so die Geschäftsführerin der Messe Karlsruhe, Britta Wirtz. „Wir stehen in ständigem Austausch mit den zuständigen Ordnungs- und Gesundheitsämtern und passen unsere Schutz- und Hygienekonzepte permanent auf die geltenden Bestimmungen an. Ich hoffe, dass wir alle, die gern auf eine Messe kommen, davon überzeugen können, dass sie dies mit Sicherheit tun können“.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.