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Welche geplanten Events dürfen stattfinden?

Corona-Pandemie: BDKV bittet die Länder um Klarheit

Veranstalter brauchen jetzt schnellstmöglich Klarheit von den Bundesländern, was diese als Großveranstaltungen ansehen und welche Hygienevorschriften beim Durchführen von Events beachtet werden müssen. Das hat der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V. (BDKV) nun in einer Meldung gefordert.

Prof. Jens Michow
Prof. Jens Michow (Bild: Klaus Westermann)

Seit der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin wüssten nicht nur die Konzert-, Tournee- und Festivalveranstalter, sondern auch die vielen tausend Kartenkäufer, dass Großveranstaltungen bis Ende August 2020 nicht stattfinden werden. Alle großen Sommerfestivals und auch viele andere Veranstaltungen wurden daher bereits abgesagt. „Dafür haben wir volles Verständnis, denn die Gesundheit der Veranstaltungsbesucher und die Schutzmaßnahmen vor dem Virus stehen auch für die Veranstalter an allererster Stelle“, sagt Prof. Jens Michow, geschäftsführender Präsident des BDKV.

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„Wir haben nur ein erhebliches Problem damit, dass bisher nur in Ausnahmefällen wirklich klar ist, was seitens der Bundesländer als Großveranstaltung betrachtet wird. Und vor allem die Frage, welche Hygienevorschriften von den Veranstaltern beachtet werden müssen, muss uns bitte umgehend beantwortet werden.“ Leider hätten aber bereits einige Länder mitgeteilt, dass für die Klärung dieser Fragen noch Zeit benötigt werde.

„Das bringt Veranstalter in erhebliche Schwierigkeiten“ berichtet Michow. „Es geht ja derzeit nicht um die Planung neuer Konzerte. Wir müssen aber dringend erfahren, welche der vielen kleineren Veranstaltungen, die für die kommenden Monaten bereits seit langem geplant sind, stattfinden dürfen und welche Hygiene-Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen.“

Es sei vor allem auch den vielen Karteninhabern, die zumeist bereits vor vielen Monaten Karten gekauft hätten, nicht zuzumuten, erst kurz vor dem Veranstaltungstermin zu erfahren, ob eine Veranstaltung nun stattfindet oder nicht. Das gelte insbesondere auch für die Künstler.

„Ich betone nochmals: es mangelt uns keineswegs an dem Verständnis für die Notwendigkeit der Absage von Veranstaltungen. Aber wir bitten um Verständnis, dass wir Veranstaltungen nur absagen können, wenn es in jeder Beziehung klare und eindeutige behördliche Anordnungen gibt“, so Michow.

Ob eine Veranstaltung abgesagt werden muss oder nicht werde auch davon abhängen, welche konkreten Hygiene- und vor allem Abstandsvorschriften eingehalten werden müssen. „Wenn eine Veranstaltung für 1000 Personen in einer entsprechenden Halle konzipiert wurde, wird deren Durchführbarkeit letztlich davon abhängen, welche Distanzvorschriften und sonstigen Voraussetzungen einzuhalten sind. Wir bitten daher wirklich alle Landesministerinnen und Minister nachdrücklich darum, uns umgehend klare Vorgaben zu machen. Nur so wird es möglich sein, weitere Schäden auf Seiten aller Veranstaltungsbeteiligten zu vermeiden.“

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