Geänderte Kongressförderung für ländliche Räume in Bayern
von Redaktion,
Neue Förderbedingungen sollen Fachveranstaltungen im ländlichen Raum von Bayern attraktiver machen. Veranstalterinnen und Veranstalter sollen von neuen und flexibleren Voraussetzungen und höheren Zuschüssen gelockt werden.
(Bild: bayern.info)
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Um Bayern als Tagungs- und Kongressstandort zu stärken, wurden die bestehenden Bedingungen des Förderprogramms „Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) erweitert. Davon profitieren sollen vor allem kleinere Orte und Betriebe im ländlichen Raum, die sich damit besser als Veranstaltungsorte positionieren können.
Die überarbeiteten Förderbedingungen eröffnen kleinen und mittleren Betrieben neue Möglichkeiten, Fachveranstaltungen vor Ort durchzuführen – auch ohne eigene große Räumlichkeiten. In Zusammenarbeit mit lokalen Partnern wie Gemeinden, Hotels oder örtlichen Veranstaltungszentren lassen sich vielfältige Kongressformate realisieren. Die Förderbedingungen unterstützen dies gezielt, denn Veranstaltungen können bereits ab 100 Teilnehmenden gefördert werden; in den Städten München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg und Erlangen gelten höhere Mindestzahlen von 200 bzw. 300 Personen.
Auch die Förderhöhe wurde neu strukturiert: Für eine zweitägige Veranstaltung mit 100 Teilnehmenden stehen 12.000 Euro zur Verfügung, für drei Tage 15.000 Euro und für vier Tage 18.000 Euro. Zusätzlich können Zuschläge gewährt werden – 30 Prozent für internationale Gäste und 20 Prozent für Termine in der Nebensaison, wobei beide Zuschläge miteinander kombinierbar sind. Damit entsteht ein attraktiver finanzieller Rahmen, der insbesondere im ländlichen Raum neue Impulse setzt.
Der Antrag muss vom Veranstalter gestellt werden, nicht von der Location. Voraussetzung ist zudem, dass die Veranstaltung mindestens zwei Tage dauert und an beiden Tagen jeweils ein Programm von mindestens vier Stunden umfasst. Die Teilnehmenden dürfen dabei auf mehrere Hotels verteilt sein. Förderfähig sind außerdem auch hybride Formate, wobei die online zugeschalteten Personen allerdings nicht zur erforderlichen Mindestteilnehmerzahl zählen.
Der Sitz des Veranstalters spielt dabei keine Rolle. Gefördert werden ausschließlich neue Veranstaltungen oder solche, die zuletzt – zumindest teilweise – außerhalb Bayerns durchgeführt wurden. Außerdem ist eine Förderung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren zweimal möglich. Die Antragstellung ist online über das Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH möglich.