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Dehoga Hessen zur Mindestlohnentscheidung

Dehoga Hessen für Mehrwertsteuersenkung

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro steigen (+8,4 %) und ein Jahr später auf 14,60 Euro (weitere +5,0 %). Das entspricht einer Steigerung von insgesamt 13,9 %. Der Dehoga Hessen betont, dass der Tarifvertrag in Hessen bereits bei Einstiegsgruppen über dem bald geltendem Mindestlohn liegt. Personal mache bereits jetzt etwa 50 % der Kosten in vielen Betrieben im Gastgewerbe in Hessen aus.

Logo vom DEHOGA Hessen (Bild: Dehoga Hessen)

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Zur Entscheidung der Mindestlohnkommission erklärt Robert Mangold, Präsident des Hotel- und Gastronomieverbandes (Dehoga) Hessen: „Die Mindestlohnkommission hat mit ihrer Entscheidung bewiesen, dass sie in der Lage ist, trotz einseitiger Forderungen verschiedener Parteien, sozialpartnerschaftlich tragfähige Kompromisse unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Tarifentwicklung zu erzielen. Dass Löhne in unabhängigen Prozessen entwickelt werden, ist ein wichtiges Signal für die Tarifautonomie in unserem Land.“

Mangold betont zugleich die Herausforderungen für die Branche: „Die geplanten Erhöhungen stellen unsere Betriebe mit ihren rund 160.000 Beschäftigten in Hessen vor enorme wirtschaftliche Herausforderungen. Wenngleich der derzeit gültige Tarifvertrag in Hessen bereits in der Einstiegsgruppe über dem zukünftigen Mindestlohn liegt, gerät das gesamte Lohngefüge dennoch unter Druck und nimmt durch die reale Erhöhung von insgesamt 13,9 % entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis der bevorstehenden Tarifvertragsverhandlungen. Positiv zu bewerten ist, dass die Erhöhung in zwei Stufen erfolgt – das erleichtert zumindest die Planungen für die nächsten beiden Jahre.“

Angesichts der bereits gestiegenen Arbeitskosten von über 30,4 % seit 2022, verbunden mit realen Umsatzrückgängen und hohen Betriebskosten, betont der Präsident des Dehoga Hessen: „Viele Betriebe im hessischen Gastgewerbe stehen mit dem Rücken zur Wand. Umso wichtiger für das Überleben der Betriebe ist die schnelle gesetzliche Umsetzung der im Koalitionsprogramm und Sofortprogramm der Bundesregierung vereinbarten Entlastungen, insbesondere die 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen.“ Ob und in welchem Umfang Preissenkungen aufgrund der Mehrwertsteuersenkung ab 01.01.2026 möglich sind, hänge maßgeblich von der individuellen Kostenentwicklung der Firmen im Bereich der Personalkosten, die in vielen Betrieben bei 50 % liegen, und des steigenden Wareneinsatzes im Verlauf des Jahres 2025 ab.

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